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Staatliche Theorie des Geldes / von Georg Friedrich Knapp
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§ s. vromische Beziehung des Geldes zum Metall.

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Stücke stets vollwichtig sind: sie verlieren durch Abnutzung stetsan Gewicht während sie trotzdem bares Geld bleiben undihre Geltung behalten. Die Vollwichtigkeit gehört nicht in dieDefinition des baren Geldes; nur bei der Herstellung alsovor jeder möglichen Abnutzung muß der spezifische Gehaltder Stücke sich nach der hylogenischen Norm richten dasallein haben wir bei der Definition des baren Geldes gefordert.

Soll das hylische Metall eine obere Preisgrenze gewinnen,so müssen wir erst noch besonders fordern, daß die Stücke desbaren Geldes stets in Vollwichtigkeit gehalten werden, durchAusmerzung derjenigen Stücke, die zu leicht geworden sind.Wird diese Forderung erfüllt, dann erst hat das hylische Metalldie Eigenschaft, auch eine obere Preisgrenze zu besitzen.

Bei uns werden in der Tat die Goldstücke aus dem Ver-kehr zurückgezogen, sobald sie mehr als ^2 °/o des vorgeschriebenenGewichtes verloren haben es ist die Einrichtung, die obenalsPassiergewicht" erwähnt ist; ihr wirklicher Nutzen bestehtdurchaus nur darin, daß sie jene obere Preisgrenze für unserhylisches Metall befestigt. Denn nun ist es sicher, daß derjenige,welcher bares Geld im Betrag von mindestens 1395 undhöchstens 1400 Mark in Händen hat, darin tatsächlich ein Pfundfeinen Goldes findet.

Das Passiergewicht beim baren Gelde ist demnach einebesondere Art von Vorsorge dafür, daß der Inhaber von 1395bis 1400 Mark ein Pfund feinen Goldes besitzt; denn dielytrische Verwaltung verschafft es ihm; sie bringt jenes Goldzum Vorschein daher wollen wir die Maßregel allgemeinerals Hylovhantismus bezeichnen, denn dies Wort bedeutethvlisches Metall zum Vorschein bringen". Dies muß nichtgerade durch das Passiergewicht geschehen, aber wo Passier-gewicht des baren Geldes besteht, da dient es dem Hylo-vhantismus.

Der Hylophantismus steht der Hylolepsie gegenüber; beideMaßregeln zusammen erzeugen feste Preisgrenzen für das hylischeMetall, und sind auch bei der Barverfassung des Geldes noch