§ 5. vromische Beziehung des Geldes zum Metall.
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daß sie zur „Einlösung" gezwungen wird; der Wirkung nach istaber beides gleich.
Es muß ferner angeordnet werden, daß für jeden Betrag inKassenscheinen, den man der lytrischen Verwaltung einreicht, soviel Gewichtseinheiten des hylischen Metalls ausgeliefert werden,als der Norm entspricht. Dies ist Hylovhantismus, aber nichtin der Form, daß die Auslieferung in Münzen stattfindet; esgenügt die Auslieferung in Barren.
Man sieht, Hylodromie kann stattfinden ohne Barverfassungdes Geldes, ja sogar ohne daß irgend eine Ausprägung deshylischen Metalles stattfindet! Gleichwohl wäre der Preis deshylischen Metalles dann fest, ja die Grenzen der Preisbewegungwürden sogar völlig zusammenfallen.
Demnach hat man dreierlei Normen zu unterscheiden:
die hylogenische Norm bestimmt, daß hylogenisches Geldgeschaffen wird durch Verwandlung einer Gewichtseinheit desMetalls in so und so viele Werteinheiten (z. V. in 1395 Mark);
die hyloleptische Norm bestimmt, daß jede dargeboteneGewichtseinheit des hylischen Metalls verwandelt wird in so undso viele Werteinheiten (z. B. in 1392 Mark);
die hylovhantische Norm bestimmt, daß für so und so vieleWerteinheiten (z. B. für 1395 bis 1400 Mark) eine Gewichts-einheit des hylischen Metalls erlangbar sei.
Alle drei Normen können übereinstimmen; aber sie müssenes nicht; wenn sie übereinstimmen, so ist strengste Hylodromievorhanden; tun sie es aber nicht, so gibt es nur feste Grenzenfür den Preis des hylischen Metalles; es besteht dann einhylodromischer Spielraum.
All dies setzt hylogenische Geldverfassung voraus.
Weiter aber dürfen wir nicht gehen; sobald wir Geldsystemein Betracht ziehen, welche kein hylisches Metall mehr kennen,hört die Hylodromie begrifflich auf; denn sie setzt voraus, daßein gewisses Metall zu einer, bestimmten Norm in Geld ver-wandelt werden könne. Wenn wir nun das hylische Metall hinweg-denken, so hört zwar keineswegs jede Geldverfassung auf, aber