90 Zweites Uapitel. Drdnung des Geldwesens im Inlande,
hin fakultatives Geld — zur letztgenannten Art gehören beiuns die Reichskassenscheine, die keinen anepizentrischen Annahme-zwang haben — und endlich gibt es Geldarten, die je nachdem Betrage der anepizentrischen Zahlung entweder obligatorischoder fakultativ sind.
Man nennt gegenwärtig in Deutschland diejenigen Geld-arten, deren obligatorische oder fakultative Eigenschaft von einemkritischen Betrage der Zahlung abhängt, ziemlich allgemein:Scheidegeld; und da bei uns nur gemünztes Geld von dieserVerfassung vorkommt, so redet man insbesondere von Scheide-münzen. An diesem Sprachgebrauche wollen wir festhalten.Das Scheidegeld ist also hierdurch als ein funktioneller Begrifffestgelegt. Dies ist nicht an sich notwendig, sondern muß ver-abredet werden, wie hiermit geschieht. Mitunter wird unterScheidegeld eine Geldart verstanden, die wir bereits bei dergenetischen Einteilung kennen gelernt haben: das gemünzte,autogenetische Geld. Wer diese Terminologie anwendet, dermuß bei uns die Taler zum Scheidegelde rechnen. Um aberhier jede Unsicherheit auszuschließen, setzen wir, wie gesagt, einfür alle Male fest, daß wir Scheidegeld als einen funktionellenBegriff verwenden für diejenigen Geldarten, für deren entwederobligatorische oder fakultative Eigenschaft ein kritischer Betragmaßgebend ist. In Österreich sind auch Fälle von papierenemScheidcgeld vorgekommen, weshalb es nicht genügt, von Scheide-münzen zu reden.
Ebenso, wie über den Begriff des Scheidegeldes, müssenwir uns über den des Kurantgeldes verständigen, den mangewöhnlich dem Begriffe des Scheidegeldes gegenüber stellt.
Dies ist eine Folge der älteren unentwickelten Geld-verfassung; man greift dabei auf Zeiten zurück, in denen nurfolgende beide Geldarten in dem System des staatlichen Geldesvertreten waren: orthotypisch-hylogenisches Geld einerseits —und metalloplatisch-autogenisches Geld andererseits. Damalsfehlte noch das papiroplatisch-autogenische Geld; entweder weiles kein solches gab, oder weil man sich scheute, es als Bestand-