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Staatliche Theorie des Geldes / von Georg Friedrich Knapp
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94 Zweites Rapitel. Ordnung des Geldwesens im Znlande.

Es gibt übrigens zweierlei Einlösbarkeit: die direkte unddie indirekte. Bei der direkten Einlösung gibt es Kassen, dieden Umtausch ohne weiteres zu vollziehen haben; indirekte Ein-lösung ist dann vorhanden, wenn eine Geldart unbegrenzt ein-zahlbar, aber bei avozentrischen Zahlungen ablehnbar ist. Dieindirekte Einlösbarkeit unserer Taler würde noch fortbestehen,wenn der direkte Umtausch verweigert würde es bestehenaber gegenwärtig noch beide Arten der Einlösung neben-einander.

Die dritte funktionelle Einteilung der Geldarten, die imstaatlichen Geldsystem enthalten sind, kommt bei avozentrischenZahlungen zum Vorschein. Sie bezieht sich auf das definitiveGeld allein und hat also mit dem provisorischen (einlösbaren)nichts zu schaffen. Es kann nämlich mehr als eine definitiveGeldart geben, wie zum Beispiel bei uns nach Gesetzesrechtbeurteilt die Goldmünzen und die Taler. Weit besser nochpaßt als Beispiel Frankreich , wo sowohl die Goldstücke als diesilbernen Fünffrankenstücke definitiv sind. In welcher definitivenGeldart werden nun die avozentrischen Zahlungen geleistet? InGoldstücken oder in Fünffrankentalern? Darüber läßt sich derStaat keine Vorschriften gefallen. Er hat den Grundsatz, daßihm selber die Wahl zusteht, in welchen definitiven Geldartener zahlt. In Österreich , wo vor 1892 die silbernen Gulden-stücke ebenso definitiv waren wie die Staatsnoten, fragte es sichdamals, in welcher von beiden Geldarten der Staat seineZahlungen leiste: die Silbergulden wählte er bekanntlich nicht.

Wenn es nur eine definitive Geldart gibt, so kann derStaat für seine (avozentrischen) Zahlungen zwar auch pro-visorisches Geld anbieten; aber aufdrängen kann er an letzterStelle nur die definitive Geldart.

Gibt es aber mehr als eine definitive Geldart, wie in denoben angeführten Beispielen, so hat der Staat die Wahl, welchevon ihnen er an letzter Stelle aufdrängen will.

Daraus ergibt sich die wichtigste der hier vorgetragenen