K 7. Bimetallismus und währungstqpen.
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Daß es besser sein mag, wenn das valutarische Geld dieBarverfassung und nur das akzessorische die Notalverfassung hat,leugnen wir nicht, aber diese Erwägung gehört noch nicht hier-her, da sie publizistisch ist.
§ 7-
Bimetallismus und Währungstypen.
Um die Geldsysteme der Länder zu klassifizieren, muß manvon der valutarischen Geldart ausgehen, die also zuerst auf-zusuchen ist. Hat man sie gefunden, so können die genetischenUnterscheidungen eintreten. Auf die akzessorischen Geldarten istdabei gar nicht weiter zu achten.
Es fragt sich dann zunächst, ob in einem Lande die valuta-rische Geldart Barverfassung hat oder nicht.
Wenn Barverfassung stattfindet, so fragt man weiter,welches das hylische Metall ist (praktisch betrachtet: ob Silberoder ob Gold); ferner: ob ausgebildete Hylodromie stattfindetoder nicht.
Wenn das valutarische Geld Notalverfassung hat, so kannnach der Beschaffenheit der Platten gefragt werden: es gibtmetalloplatische und papiroplatische Notalverfassung. Jede dieserNotalverfassungen kann wieder mit Hylodromie verbunden seinoder nicht.
Die am meisten gefürchtete sogenannte Papiergeldverfassungist die papiroplatische Notalverfassung ohne Hylodromie.
In dieser Übersicht der valutarischen Geldarten nach ihrergenetischen Verfassung kommen die Begriffe des Monometallismusund des Bimetallismus nicht vor; denn unsere Fragestellung kanngar nicht auf diese Begriffe führen, da für uns das valutarischeGeld auf einem tatsächlichen Verhalten des Staates beruht, alsoauf einem Entschluß, den er in Bezug auf die apozentrischenZahlungen faßt. Um die Begriffe Monometallismus und Bi-metallismus zu finden, müssen wir das ganze Geldsystem desStaates ins Auge fassen und die Frage aufwerfen, welchedefinitive Geldarten in diesem System vorkommen. Der Begriff