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Staatliche Theorie des Geldes / von Georg Friedrich Knapp
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104 Zweites Kapitel. Ordnung des Geldwesens im Inlands.

der definitiven Geldart ist weiter, als der des valutarischenGeldes: jedes valutarische Geld ist definitiv, aber nicht jedesdefinitive Geld ist valutarisch.

Monometallismus findet statt, wenn es nur eine definitive,und zwar hulogenische Geldart gibt. Die wichtigsten Fälle sind:nur das Silber hat hvlische Stellung (Monargnrismus); oder:nur das Gold hat hvlische Stellung (Monochrnsismus). Damitist aber noch nicht gesagt, daß das monargnrische Silbergeld invalutarischer Stellung sei; es könnte auch akzessorisch sein. Eswird nur gesagt, daß außer dem Silber kein anderes Metall inhnlischer Stellung sei. Ebenso liegt es bei dem monochrvsischenGelde: es kann valutarisch oder akzessorisch verwendet sein; nurdies steht fest, daß dann neben dem Golde kein anderes Metallin hylischer Stellung sei.

In Osterreich war von 1857 bis 1879 stets Monargnrismus,denn Silber war das einzige Metall von hylischer Stellung;nur Silber konnte ohne grundsätzliche Beschränkung in Geld,nämlich in Silbergulden, verwandelt werden. Aber es ist be-kannt, daß in jener Zeit das Silbergeld nicht valutarisch war;es war akzessorisch; denn valutarisch waren die Noten der Bank(wovon später zu reden ist) und von 1866 ab auch die Staats-noten. Monargnrismus sagt also gar nichts aus über dieWährung, sondern behauptet nur, daß bloß ein Metall, undzwar das Silber in hnlischer Stellung sei. Dies wird inder Regel gar nicht erkannt, weil unsere Metallisten die Vor-stellung hegen, als wenn nur hulogenisches Geld valutarischsein könnte- Es mag dies wünschenswert sein, aber es isttheoretisch nicht richtig. Die Metallisten haben bekanntlich diefunktionellen Geldarten nicht ausreichend erkannt, wodurchihnen die Unterscheidung des valutarischen und akzessorischenGeldes fehlt.

Einfacher lagen die Dinge in Deutschland vor 1871: wirhatten Monargnrismus, und zugleich war das monargyrischeSilbergeld valutarisch, was nicht an sich notwendig ist, wie dasBeispiel Österreichs beweist.