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Staatliche Theorie des Geldes / von Georg Friedrich Knapp
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110 Zweites Kapitel. Ordnung des Geldwesens im Inland«.

valutarische Stellung verloren hatten (zu Gunsten der Banknoten),war für beide Metalle nur Hylolevsie, nicht aber Hylovhantismusvorhanden.

Ebenso ist auch beim Monometallismus die Hylodromienur eine mögliche Begleiterscheinung, aber kein notwendigesErfordernis, worüber nichts weiter gesagt zu werden braucht,weil es aus der eben angestellten Betrachtung von selber folgt.

Die Geldsysteme der verschiedenen Länder werden, wieoben angedeutet, nach der genetischen, platischen und dromischenBeschaffenheit der valutarischen Geldart klassifiziert. Eserleichtert den Überblick, wenn wir den Begriff der Bar-verfassung (das ist: der hylogenisch-orthotypischen Verfassung)benutzen. Dann erhalten wir folgende wichtigste Typen:

I. Das valutarische Geld hat Barverfassung; nun ist zuunterscheiden:

1. das hylische Metall ist Silber.

Von dieser Beschaffenheit war das englische Geldwesen,von Wilhelm dem Eroberer bis tief ins 18. Jahrhundert. DasAuftreten der Goldmünze, Guinea genannt 1663, stört diesenZustand nicht, da die Guinea zuerst akzessorisch war. Diehylogenische Norm der valutarischen Silbermünzen hat sich oftgeändert, und zwar hat sich der spezifische Gehalt stets ver-schlechtert; dieser Umstand stört ebenfalls nicht, da hierdurchnur die besondre Art, aber nicht das Wesen der Barverfassungsich ändert.

Frankreich hatte von 1803 bis etwa 1860 ebenfalls dieseBeschaffenheit des Geldwesens, denn die apozentrischen Zahlungenfanden in Silbergeld statt; das daneben zugelassene Goldgeldwar akzessorisch.

Die deutschen Staaten hatten vor 1871, soweit sie imZollverein waren, gleichfalls diese Verfassung; daß man in densüddeutschen Staaten nach Gulden rechnete, stört nicht.

a. In England war die Argyrodromie nicht durchgeführt,da in älterer Zeit die Vollwichtigkeit der umlaufenden valu-