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Staatliche Theorie des Geldes / von Georg Friedrich Knapp
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Z 7. Bimetallismus und währimgstr>pen.

III

tarischen Silberstücke nicht aufrecht erhalten wurde; dabei solldie Vollwichtigkeit beurteilt werden nach der jeweilig geltendenhylogenischen Norm. Man hatte also Silberwährung nur imhylischen und platischen, nicht aber im dromischen Sinn.

b. Dagegen war in Frankreich und, praktisch betrachtet, auchin Deutschland , die Silberwährung auch dromisch ausgebildet.

Auch Österreich , nach dem Gesetz von 1857, hat in denletzten Monaten des Jahres 1858 freilich nur auf kurzeZeit diese Verfassung gehabt.

2. Das hylische Metall ist Gold.

In England ging man gegen Ende des 18. Jahrhundertszu dieser Verfassung über, als die apozentrischen Zahlungen inGuineen geleistet wurden. Der Zeitpunkt steht nicht genau fest,da es sich um einen administrativen Akt handelt. Die früherenSilbermünzen wurden in der akzessorischen Stellung als Scheide-geld beibehalten.

In Frankreich wurde ums Jahr 1860 diese Verfassung ein-geführt, durch den administrativen Vorgang, daß cipozentrischeZahlungen in Gold geleistet wurden. Der Krieg von 1870/71brachte eine Störung hervor. Im Jahre 1876 wurde dannwieder zur Goldwährung gegriffen, oder vielmehr es wurdezunächst dem Silber die hylische Stellung genommen; die Vor-räte von Silbermünzen wurden in notale Stellung gebracht,und es bestand jeweilig dann Goldwährung, wenn die apo-zentrischen Zahlungen in Goldmünzen geleistet wurden, wasnicht immer der Fall war.

In Deutschland wurde 1871 diese Verfassung vorbereitetund ums Jahr 1876 dadurch vollendet, daß avozentrische Zahlungenin Goldmünzen erlangbar waren.

g,. In England war dabei die Chrysodromie unvollkommen,so lange die apozentrischen Zahlungen auch in abgenutzten Gold-münzen stattfanden.

d. In Frankreich und Deutschland war die Chrysodromiestets in annähernder Vollkommenheit, da abgenutzte Stücke nie-mals apozentrisch zum Vorschein kamen.