112 Zweite» Uapitel. lvrdnung des Geldwesens im Inlande.
H. Ganz andere Währungstypen entstehen bei Notal-verfassung des valutarischen Geldes. „Notal" bedeutet dabeiden Gegensatz zu „bar" und ist dasselbe, was wir als „para-typisch" bezeichnet haben (S. 61). Die Geldstücke können dannmetalloplatisch sein oder nicht.
I. Mit metalloplatischen Stücken.
In Frankreich finden zuweilen, nach 1876, die apozentrischenZahlungen in dem notal gewordenen Silbergelde (Fünffrank-stücken) statt. Man hat dann freilich metalloplatische Zahlungen,aber nicht Barzahlungen.
In den Niederlanden scheint das längst notal gewordeneSilbergeld (niederländische Gulden) regelmäßig valutarisch ver-wendet zu werden. Auch dies ist keine Barverfassung desvalutarischen Geldes, trotz dessen metalloplatischer Beschaffenheit.
a. In dem erwähnten Falle, daß in Frankreich die notalenSilberstücke valutansch verwendet werden, ist auch die sonst üblicheChrysodromie unterbrochen, oder wenigstens in bezug auf diePreisgrenzen des Goldes verändert (wegen der Prämie auf Gold).
d. In den Niederlanden scheint, praktisch betrachtet, dieChrysodromie aufrecht erhalten zu werden (auf dem Umwegeder exodromischen Verwaltung, wovon später).
2. Mit papiroplatischen Stücken.
Valutarisches Papiergeld kommt vor: in England währendder Napoleonischen Kriege, als die Noten der Bank valutarischgeworden waren durch Einstellung der Barzahlungen, das heißtdurch Verdrängung der Guinea aus ihrer valutarischen Stellung,wobei sie aber akzessorische Stellung behielt.
In Frankreich kam valutarisches Papiergeld im Krieg von1870/71 vor, auf dieselbe Weise.
In Osterreich war, vom Anfang des Jahres 1859 an, diese"Verfassung lange Zeit herrschend und ist es eigentlich noch, solange apozentrische Zahlungen nicht mit Sicherheit in dem neuenGoldgelbe (Gesetz von 1892) erreichbar sind.
s.. In England und Frankreich , während jener Kriegsjahre,war auch jede Hylodromie verloren gegangen.