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Staatliche Theorie des Geldes / von Georg Friedrich Knapp
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116 Zweites Kapitel. Ordnung des Geldwesens im Inlands.

würdigerweise gerade von den metallistischen Theoretikern nichtnach allen Seiten richtig erkannt; besonders entgeht ihnen dieMannigfaltigkeit der Beziehungen, die hier aufzudecken sind: siehaften fast immer an der platischen Betrachtung; die dromischeist erst seit Bambergers Wirken genauer ausgebildet, jedoch ohnegeeignete Terminologie; die hillischen Beziehungen kennt mangar nicht; die Änderungen der Norm haben aber stets die größteAufmerksamkeit erregt, weil man die proklamatorische Geltungunseres Geldes nicht vor Augen hat. All dies hat nun fürden Vertreter der Chartaltheorie gar nicht mehr dieselbe Be-deutung, wie für den Metallisten aber immerhin hat es nochBedeutung, besonders zur Aufhellung der geschichtlichen Ent-wicklung.

§ 8».Banknoten.

Wir haben bisher nur die staatlichen Zahlungsmittel be-trachtet und verstehen darunter solche, die von unserem Staateakzeptiert, das heißt: für epizentrische Zahlungen zugelassen sind.

Diesen Zustand setzen wir als gegeben voraus und denkenuns ferner diese Zahlungsmittel als staatlich emittiert. In derRegel sind sie von unserem Staate emittiert, doch ist dies nichtwesentlich; sie könnten auch von einem fremden Staate emittiertund durch Akzeptation in unser System staatlicher Zahlungs-mittel aufgenommen sein, wie zum Beispiel die österreichischenTaler, die zwar von fremdstaatlicher Emission sind, aber durchAkzeptation in das deutsche Geldsvstem einverleibt waren.

Da wir zunächst staatliche Emission vorausgesetzt haben, soist es unmöglich, auf diesem Wege ein sehr verbreitetes Zahlungs-mittel zu entdecken: die Banknote; denn was sie auch immersei, so steht jedenfalls dies außer Zweifel, daß sie nicht staatlichemittiert ist; also zu den staatlich emittierten Zahlungsmittelngehört sie jedenfalls nicht. Unsere Neichskassenscheine und ebensodie österreichischen Staatsnoten sind staatlich emittiert aberdie Banknoten sind von der Bank, nicht vom Staate ge-