K 8s. Banknoten.
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schaffen und in Verkehr gesetzt — also fehlt ihnen die staatlicheEmission.
Um diese Erscheinung zu erläutern, müssen wir zunächstsagen, was eine Bank ist; wenn wir zunächst von später ofteintretenden Beziehungen zum Staate ganz absehen, so ist eineBank ein privates Unternehmen, welches auf Erwerb gerichtetist und eine genau vorgezeichnete Art von Geschäften betreibt;sie arbeitet innerhalb dieses Geschäftskreises um des Gewinneswillen. Das muß vor allem gesagt werden. Daß ihre Tätig-keit zugleich gemeinnützig ist, läßt sich nicht leugnen: daher dieeifrige Fürsorge des Staates, den Geschäftskreis der Banken zubeschränken und zu überwachen ^ anderseits aber auch den Be-trieb solcher Unternehmungen gewaltig zu fördern. DiejenigenBanken, die für uns hier Interesse haben, sind im wesentlichenauf sogenannte Diskontgeschäfte uud Lombardgeschäfte be-schränkt; sie dienen auch dem sogenannten Giroverkehr, der abervorläufig außer acht gelassen werden soll, und pflegen gewisseHandelsgeschäfte, z. B. Ankauf und Verkauf von Staatspnpierenim Auftrage ihrer Kunden. Das Diskonto- und das Lombard-geschäft ist die Hauptsache und soll hier flüchtig in Erinnerunggebracht werden.
Das Bankunternehmen setzt voraus, daß es Leute gibt,welche auf bewegliche Pfänder Darlehen begehren. Es ist genaubeschrieben, welche bewegliche Sachen als Pfänder zugelassensind: gewisse Waren, gewisse Wertpapiere (z. B. Staatsschuld-scheine). Dies ist das sogenannte Lombardgeschäft. Die Bankverlangt für die gewährten Darlehen natürlich Zinsen, und wenndie Rückzahlung nicht rechtzeitig erfolgt, hält sie sich durch Ver-kauf des Pfandes schadlos. Das Darlehen auf Pfand ist beisachverständigem Geschäftsbetrieb völlig gefahrlos und fehr gewinn-bringend. Alle Unternehmer von irgend welchen Betrieben kommenleicht in die Lage, solche Darlehen für kurze Zeit zu bedürfen.
Das Bankunternehmen setzt ferner voraus, daß im Geschäfts-leben sogenannte „Wechsel" entstehen. Der Wechsel wird imHandelsrecht genauer erörtert; hier genügt folgende Andeutung: