136 Zweites Kapitel. (Ordnung des Geldwesens im Inlande.
Autometallismus, wenn auch äußerlich mancher Unterschied statt-finde. Dies ist aber durchaus nicht der Fall. Silber, in denKellern der Bank aufbewahrt und zur Begründung von Gut-haben der Mitglieder verwendet, ist nicht Silber schlechthin; esist modifiziert, freilich nicht im Sinne der physikalischen Be-trachtung, aber im Sinne der rechtlichen Betrachtung. Geradeso wie Gold, in die Form von Dukaten gebracht, keineswegsdasselbe ist wie Gold, aus welchem Dukaten geschlagen werdenkönnten.
Beim Silber-Autometallismus würde jedes Pfund Silbersx ästinitions einen festen Preis haben.
Bei der argvrogenischen Giroverfassung ist dies aber nichtder Fall: es würde nur durch hylodromische Einrichtungen er-reicht werden können; also es könnte ein fester Silberpreis sxinstitntions hervorgerufen werden, wenn der Eintritt in dieZahlgemeinschaft des Giroverkehrs schlechterdings jedem Inhabervon Silber freistünde. Eine solche Hnlolepsie haben wir abernicht gefordert; der Kreis der Hamburger Kaufleute ist be-schränkt. Nur die hnlophantische Einrichtung hat bestanden.Also war es wohl möglich, daß das Pfund Silber wenigerkostete als 59^ Mark Banko, aber nicht wohl möglich war es,daß die Mitglieder jener Zahlgemeinschaft für das Pfund Silbermehr boten als 59H Mark Banko.
Daß man das Mark-Bcmko-Silber als Silber schlechthinbetrachtet, wie es angesehene Schriftsteller tun, ist nur einZeichen von der völligen Unbekanntschaft derselben mit demWesen der Hvlodromie.
Die Werteinheit, genannt Mark Banko, hatte gar nichts zuschaffen mit der Werteinheit, die man damals in Hamburg beimVerkehr mit staatlichem Gelde verwendete. Daher hatte dieMark Banko auch einen wechselnden Kurs gegen das in Nord-deutschland damals übliche Talergeld, welches doch ebenfallsargyrogenisch war: denn die Mark Banko wurde nicht hylo-dromisch verwaltet.
Daß bei der Hamburger Girobank eine Werteinheit, die