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Staatliche Theorie des Geldes / von Georg Friedrich Knapp
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Z 8b. «öirozahlung. 13?

Mark Banko, selbständig geschaffen wurde, ohne Zusammenhangmit der Werteinheit für das staatliche Geld, ist ein besonderslehrreicher Umstand: jede Zahlgemeinschaft kann sich eine Wert-einheit schaffen. Der Staat kann es, weil er eine Zahl-gemeinschaft ist, nicht weil er der Staat ist. Der Staat istnur die gewöhnlichste, älteste Zahlgemeinschaft, aber nicht dieeinzige. Also die Rechtsbildung des Zahlverbandes schafft dieWerteinheit. Darin liegt eine große Erweiterung im Vergleichzu der Anschauung, von der wir ausgegangen waren: daß nurder Staat eine Zahlgemeinschaft sei.

In neuerer Zeit hat sich der Giroverkehr so gestaltet, daßnicht mehr eine besondere Girobank, wie damals in Hamburg ,im Mittelpunkte steht. Vielmehr haben andere Banken, besondersdiejenigen, welche wesentlich auf Lombard- und Diskontogeschäftebeschränkt waren, die Giroeinrichtung noch hinzugefügt, undzwar unabhängig von der Notenausgabe. Dann entwickelt sichdie genannte Einrichtung etwa in folgender Weise:

Diejenigen Leute, welche in den Giroverband einer Bankeintreten wollen, machen eineEinzahlung" an jene Bank, wofürihnen daselbst ein Konto eröffnet wird. Die Einzahlung erfolgtin staatlichem Gelde. Hier findet also, im Gegensatze zu derHamburger Einrichtung eine Anlehnung an das staatliche Geldstatt: es wird daher auch keine besondere Werteinheit geschaffen,man rechnet vielmehr nach der bereits im Staate üblichen Ein-heit (Mark, Frank, Pfund Sterling und dergleichen).Ein-zahlung" ist eine an ein Zentrum gerichtete Zahlung, durchwelche aber nicht eine Schuld getilgt, sondern ein Guthabenbegründet wird. Staaten als solche pflegen Einzahlungen nichtanzunehmen, weil sie kein Mittelpunkt eines Giroverkehrs werdenwollen; nur Banken pflegen das zu tun.

Das eingezahlte Geld wird von der Bank nicht etwa ge-sondert aufbewahrt, als eigentliches Depositum, sondern dieBank behandelt es als uneigentliches Depositum, das heißt, siebekennt sich dem Einzahler gegenüber nur als Schuldnerin.

Will nun ein Mitglied des Giroverbandes eine Zahlung an