144 Zweites Kapitel. Grdnung des Geldwesens im Inlands.
dürfen. Hierbei wird nicht ein sachliches Zahlungsmittel akzeptiert,sondern ein rechtliches Zahlungsverfahren.
Wenn der Staat die Giroeinrichtung im eigenem Namenverwaltete — was er bekanntlich nicht tut, er überläßt dieselbevielmehr den Banken; aber denkbar wäre es doch: dann würdedies zunächst nur ein ebenfalls zulässiges Zahlungsverfahren derstaatlichen Gemeinschaft sein, ohne daß die staatliche Stückzahlungdeshalb aufhörte. Denn es ist klar, daß für kleine Zahlungender Giroweg sehr unbequem wäre; die Girozahlung setzt ja eineBenachrichtigung der leitenden Stelle voraus, also einen Brief;während die Stückzahlung nur eine Übergabe verlangt, die anOrt und Stelle stattfinden kann, wo die Verpflichtung geradeentsteht — etwa beim Einkauf auf dem Markt oder beim Löseneiner Fahrkarte. Gleichwohl darf die Frage aufgeworfen werden,ob der ganze Zahlungsverkehr wenigstens theoretisch als staat-licher Giroverkehr denkbar wäre, so daß also die Stückzahlunggänzlich verdrängt würde. Dann wäre das Geld abgeschafft,denn die Girozahlung verwendet ja kein Geld! Aber man be-unruhige sich nicht. Das Geld wäre freilich abgeschafft, wasaber bliebe, wäre die Zahlung. Nicht am Gelde hängt unserewirtschaftliche Verfassung, die wir so gerne als Geldwirtschaftbezeichnen; sie scheint nur daran zu hängen, weil wir dieZahlungen fast immer durch Übergabe von Geld vollziehen. Dasaber ist nur ein besonderer Fall. Das Wesentliche ist die aufWerteinheiten lautende Verpflichtung: diese aber würde mit derAbschaffung des Geldes nicht mit abgeschafft, sondern beibehaltenund giromäßig behandelt werden.
Die Girozahlung vollendet also das System der Zahlungs-arten in folgender Weise:
Der Autometallismus (allgemeiner: der Authnlismus) kenntnoch nicht den Begriff des Geldes;
die Chartalzahlung ist gleichbedeutend mit Zahlung in Geld,gleichgültig wie wir die Geldarten weiter einteilen mögen;
Die Girozahlung ist Zahlung ohne Verwendung von Geld,sie kennt die Verwendung des Geldes nicht mehr.