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Staatliche Theorie des Geldes / von Georg Friedrich Knapp
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148
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148 Zweites Kapitel. Drdnung des Geldwesens im Inlands.

Geldart verhält sich immer so, als wenn sie die einzige wäre.Das Agio wird sozusagen von dem Nullpunkt aus gezählt, dendas valutarische Geld darbietet; es existiert nur im Vergleichzum valutarischeu Gelde, also kann dies selber kein positivesAgio haben.

(Man beachte, daß wir nur vom Inlands reden!)

Auch vergesse man nicht, daß das valutarische Geld nurfunktionelle Merkmale hat; zuerst muß also nach jenen Regelnfestgestellt werden, welche Geldsorte valutarisch ist. Dann erstkann das Agio der anderen Arten gefunden werden.

Am meisten auffallend ist das Agio, wenn das valutarischeGeld aus papierenen Stücken besteht. Daher glauben viele,nur dann könne von Agio die Rede sein. Gewiß gibt es mit-unter ein Agio unter solchen Verhältnissen, und in der Tat istdieser Fall wichtig genug. Aber begrifflich hat das Agio nichtsmit dem Auftreten von Papiergeld in valutarischer Stellung zutun; es ist keine Begleiterscheinung oder Folge des Eindringenspapierner Stücke in die valutarische Stellung wohl zu be-achten: dem Begriffe nach. Denn es gibt auch Agio akzesso-rischer Geldarten, während das valutarische Geld noch ausbarem Gelde, also aus Metall besteht. Und es muß nicht injedem Falle ein Agio akzessorischer Geldarten auftreten, inwelchem das valutarische Geld aus Papier gemacht ist.

Hier tritt wieder einmal hervor, wie ganz anders derTheoretiker urteilt als der Praktiker. Für den Praktiker genügthäufiges Zusammentreffen zweier Erscheinungen, um sie in Ver-bindung zu setzen. Auf den Theoretiker macht ein solcher Zu-fall gar keinen Eindruck.

Vom Gebrauche des Papiers darf daher gar nicht die Redesein, wenn das Agio in Bezug auf seine Voraussetzungen unter-sucht wird. Nur das ist nötig, daß es akzessorische Geldartenneben der valutarischen Art gebe. Ist es dann vorteilhafter,eine der akzessorischen Geldarten zu verkaufen, als sie lytrischzu verwenden, dann hat sie ein Agio.

Das Agio ist also folgendes: der Preis eines akzessorischen.