ß 9. ttgio bei akzessorischem Gelde.
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darüber, sondern von den wirksamen Vorschriften darüber, seienes auch bloß Verordnungen oder gar Verfügungen.
Welche akzessorischen Geldarten aber sich im lytrischen Ver-kehr halten, das allerdings hängt ab vom Verhalten der Indivi-duen: nur diejenigen akzessorischen Geldarten, deren Agio Nulloder negativ ist, halten sich als Zahlungsmittel tatsächlich imVerkehr. —
Man sieht also: Agio im allgemeineren Sinne haben alleakzessorischen Geldarten; bald haben sie positives, bald haben sienegatives; und das Agio Null haben sie sozusagen nur inAugenblicken des Gleichgewichtes, nämlich dann, wenn daspositive Agio sich in negatives verwandelt oder umgekehrt. Eskann vorkommen, daß alle akzessorischen Geldarten positives Agiohaben (wie zeitweilig in Österreich , wo nicht nur die Silber-gulden, sondern auch Scheidemünzen Agio hatten). Oder eskann vorkommen, daß alle akzessorischen Geldarten negativesAgio haben (wie seit 1876 etwa im Deutschen Reich.) Oder eskann vorkommen, daß gewisse akzessorische Geldarten positives,andere negatives Agio haben (wie in Italien , als die goldenen20-Lirestücke positives, die silbernen Fünf-Lirestücke negativesAgio hatten). Das Agio Null hätten bei uns die bekanntlichakzessorischen Taler, wenn der Silberpreis auf der Höhe desJahres 1871 geblieben wäre.
Die angeführten Beispiele, soweit sie aus dem DeutschenReiche stammen, zeigen, daß der Begriff des Agios gar nichtan das Vorkommen valutarischen Papiergeldes gebunden ist.Sogar positives Agio der Talerstücke könnten wir erleben — derSilberpreis brauchte nur, was allerdings unwahrscheinlich ist,höher zu steigen, als er im Jahre 1871 war! Dann würdenunsere Staatskassen sich sorgfältig hüten, bei apozentrischenZahlungen Taler anzubieten, geschweige denn aufzudrängen, ob-gleich sie es nach der heutigen Lage der Gesetzgebung tun dürften.
Akzessorische Geldarten mit positivem Agio schaden dem In-haber nicht, sie nützen ihm sogar, weil er beim Verkauf einenGewinn macht. Für die Geldverfassung als Ganzes entsteht