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Staatliche Theorie des Geldes / von Georg Friedrich Knapp
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164 Zweites ltapitel. Ordnung des Geldwesens im Inland«.

Gesetzt, man hebe diese Beschränkungen auf so meinen viele,das habe einen Einfluß auf denKurs" dieser Stucke. Auchdies ist vollkommen falsch. Wenn wir heute die Prägung derTaler freigeben und ebenso die Prägung der Neichssilbermünzenes soll ja nicht geschehen, setzen wir aber einmal den Fall sogilt der Taler nach wie vor drei Mark und das Fünfmarkstückgilt fünf: die einzige Wirkung wäre, daß bei festgehaltenerEinlösbarkeit ein großer Zudrcmg zur Einlösung stattfindenwürde; wäre auch die Einlösung aufgehoben, so würden wesent-lich diese Stücke zu epizentrischen Zahlungen benutzt, so daß dieStaatskassen vor lauter akzessorischem Gelde nicht mehr wüßten,wie sie es aufspeichern sollen. Das ist eine große Verlegenheitfür den Staat, aber für denKurs" der Taler folgt darausgar nichts; er beruht ja auf Befehl, nicht auf merkantiler Grund-lage. Der eben angedeutete Fall ist in den Vereinigten Staatendagewesen durch zeitweilige Zulassung von Silber zur Aus-prägung in Dollarstücke. Auch ist es nicht wahr, daß dann derStaat sein valutarisches Geld ändern müsse, wie das in Nord-amerika auch gar nicht geschehen ist. Die Menge des akzesso-rischen Geldes kann also dem Staat manche Verlegenheit be-reiten, aber von ihr hängt weder die Geltung ab, noch unter-wühlt die Menge all sich bereits die Stellung desjenigen Geldes,das bis dahin valutarisch war.

Freilich sind die angedeuteten Verlegenheiten des Staateswichtig genug, um dergleichen Versuche zu widerraten; aber dasist eine Sache für sich.

§ 10.

Stauung des akzessorischen Geldes.

Da die Währung im engeren Sinne des Wortes diejenigeGeldart ist, in welcher der Staat seine apozentrischen Zahlungenüberkritischen Betrages definitiv leistet, so kann sie nur aufrechterhalten werden durch die Vorsorge, daß diese valutarische Geld-art dem Staate selbst zur Verfügung stehe.