172 Zweites Kapitel. Brdnung des Geldwesens im Inlande.
Damit man nun nicht den Eindruck gewinne, als wennnur das Silbergeld die Eigenschaft hätte, als akzessorisches Geldmit negativem Agio lästig für die Staatskassen zu werden, er-innern wir an Frankreich in der Zeit hoher Silberpreise (etwa1860 bis 1870). In dieser Zeit hatte Frankreich noch Silber-währung. Das Goldgeld war akzessorisch und wurde nicht ab-geschafft. Solange aber der Staat bei der valutarischen Be-handlung des Silbergeldes blieb, war es das Goldgeld, welchesin seinen Kassen einen toten Vorrat bildete und die Aufrecht-haltung der Silberwährung erschwerte. Das Goldgeld also wardamals akzessorisch und hatte negatives Agio. Freilich dauertees nicht lange, aber es war doch eine Zeitlang so. Damalsaber änderte der Staat sehr bald seine Politik: er ging zumEntschluß über, das Goldgeld valutarisch zu behandeln. Dadurchist jene Episode, die uns theoretisch höchst lehrreich erscheint,schnell vorübergegangen; aber lehrreich bleibt sie doch, denn mansieht, daß auch Goldgeld als akzessorisches Geld mit negativemAgio auftreten kann.
Endlich kann auch Papiergeld als exvalutarisches Geld bei-behalten werden in akzessorischer Stellung, nachdem der Staatzu irgendeiner Metallwährung übergegangen ist. Dies wäre zumBeispiel der Fall, wenn Österreich 1892 beschlossen hätte, einenTeil seiner Staatsnoten, sagen wir die Stücke zu 50 Gulden,als akzessorisches Geld beizubehalten, während — wie wir an-nehmen wollen — die goldenen Kronenstücke valutarisch gewordenwären. Solches Papiergeld hätte dann ein negatives Agio ge-habt; in der akzessorischen Stellung, die wir voraussetzen, hättees aber eine Geldart gebildet, die stets von den Staatskassenanzunehmen, jedoch nicht unter allen Umständen apozentrisch ver-wendbar gewesen wäre: es hätte also die Möglichkeit einerStauung dieser Noten in den Staatskassen bestanden, und in-sofern wäre die Beibehaltung der Goldwährung einigermaßenerschwert worden. Natürlich aber nur dann, wenn ein be-deutender Betrag jener Noten beibehalten worden wäre.
Wenn also der Staat eine bestimmte Form der Währung