Z 10. Stauung des akzessorischen Geldes.
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von Reichskassenscheinen, die jetzt bekanntlich auf einen Umlaufvon 120 Millionen Mark beschränkt sind, so wäre dies eine ganzbesonders auffallende Art der Emission von akzessorischem Geldemit negativem Agio.
Hiernach wird es wohl hinreichend klar sein, welchen Vor-gang wir meinen.
Wer sieht nicht, wie sehr der Staat, der solche Emissionweiter gestattet, die Aufrechthaltung derjenigen Währung er-schwert, die er nun einmal gewählt hat. Die Stauung derGeldarten mit negativem Agio wird hierdurch geradezu künstlichbefördert. Es handelt sich nicht um Stücke, die übriggebliebensind, sondern es werden neue Stücke durch die Emission ge-schaffen. Der ganze Vorgang ist nur begreiflich, wenn man denStaat als im Nebel wandelnd auffaßt: entweder hat er keineklaren Ziele in bezug auf das Geld, welches valutarisch sein sollund handelt also mit unverzeihlicher Unsicherheit; oder er hatzwar ein bestimmtes Ziel, hält aber eine Maßregel für zulässig,die er bei klarer Einsicht in die Wirkung durchaus vermeidenmüßte, da sie die Erreichung des Zieles erschwert!
Nur in einem Falle pflegen die Staaten vorsichtig zu sein:sie gehen der Emission von Papiergeld gern aus dem Wege,weil sie vor dem Papier eine angeborene Scheu empfinden.Wenn aber die Emission von Metallgeld mit negativem Agioin Frage steht, so sind die Staaten weniger wählerisch; sie stehenunter dem laienhaften Eindruck, daß das Metall als solchesunschädlicher sei und übersehen, daß auch hier Geldarten mitnegativem Agio möglich sind. Erst wenn die bedrohliche Stauungsich hoch entwickelt hat, besinnen sie sich und denken an Abhülfe,indem sie entweder die Währung ändern oder nach eingetretenerStauung die weitere Emission einstellen.
Das bekannteste Beispiel ist die Einstellung der Silber-prägung in Frankreich 1876 und die gleiche Maßregel in Oster-reich 1879: nicht das Silber ist hier, als Metall betrachtet, dieUrsache; sondern es soll akzessorisches Geld von negativem Agionicht weiter emittiert werden, und dies trifft hier beim Silber