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Staatliche Theorie des Geldes / von Georg Friedrich Knapp
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174 Zweites Kapitel. Ordnung des Geldwesens im Inlands.

In unserer Betrachtung über das exvalutarische Geld, dasin seiner exvalutarischen Stellung dem Staate wegen negativenAgios lästig werden kann, haben wir bisher vorausgesetzt, daßes sich um alte Stücke handelt, genauer um solche, die aus denZeiten der vorigen Währung herstammen und nur übriggebliebensind. Solche Stücke sind nicht vermehrbar; sie sind ja ein Über-rest, wie abgestorbene Äste an einem Baum.

Viel ernster wird die hier behandelte Frage, wenn akzesso-risches Geld mit negativem Agio andauernd weiter emittiertwerden darf. Der Ausdruck Emission soll dabei gleichermaßenfür Münzen wie für Scheine in Anwendung gebracht werden.

Davon sind viele Beispiele bekannt oder doch konstruierbar.

Gesetzt, wir hätten nach 1876 fortgefahren, Taler aus-zuprägen, nachdem die Goldmünzen valutarisch geworden undder Silberpreis gegen 1871 tief gesunken war: dann hätten wirabsichtlich eine Geldart weiter emittiert, deren Agio negativ war.Bekanntlich ist es nicht geschehen.

In Frankreich war nach 1870 zunächst Papierwährung, aberes steht fest, daß bei dem bald beginnenden Fallen der Silber-preise die Platte des silbernen Fllnffrankstücks weniger wert war,als sie kraft der Rechtsordnung galt; trotzdem blieb das Silberanfangs frei ausprägbar bis 1876, das heißt: es wurde akzesso-risches Geld mit negativem Agio ohne Beschränkung weiteremittiert.

In Osterreich war es, bei herrschender Papierwährung, imJahre 1879 ebenso: das Agio des Silberguldens ging durchden Nullpunkt und wurde negativ, aber trotzdem waren anfäng-lich die Silbergulden noch vermehrbar, freilich nur für ärarischesSilber, das heißt der Staat ließ die weitere Emission vonakzessorischem Gelds mit negativem Agio zu.

In den Zeiten der hohen Silberpreise hat Frankreich Gold-stücke, die damals akzessorisches Geld mit negativem Agio waren,weiter ausprägen lassen, also diese Art der Emission, von derwir reden, gestattet.

Gesetzt, wir erlaubten in Deutschland ' die weitere Emission