Z 10. Stauung des akzessorischen Geldes.
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Silbers noch bestehen ließ, obgleich der Staat nicht mehr Silber-währung hatte, und in Frankreich damals, als das Gold freiauspräg bar blieb, obgleich der Staat noch nicht Goldwährunghatte. Man erwäge nur einen Augenblick, was das bedeutet!Privatleute kaufen billiges Metall ein, das heißt Metall, dessennach dem Münzfuß abgemessene Platten viel weniger kosten, alsdie durch Ausprägung eintretende Begültigung besagt. DiesMetall liefern sie dem Staate zur Ausprägung und damit zurBegültigung: sie zwingen also den Staat, kraft der noch be-stehenden Gesetze, solches Geld zu emittieren. Den Vorteilstreichen die Privaten ein. Aber da das Geld nun einmal vomStaate geschaffen ist, so bleibt es dem Staat zur Last; denMünzgewinn genießen also die Privaten, aber die künftigenVerluste oder wenigstens die künftigen Stauungen muß sich derStaat gefallen lassen.
Ein solcher Vorgang ist geradezu ungeheuerlich.
Was würde der Staat sagen, wenn ein Fabrikant vonHanfpapier sein an sich ganz achtbares Produkt bei der Staats-schuldenverwaltung zentnerweise einlieferte mit der Bitte, ihmdaraus Kassenscheine herstellen zu lassen, die er, der Papier-fabrikant, dann ruhig nach Hause trägt, während die Scheinedem Staate zur Last bleiben! Das wäre der höchste Grad vontoller Wirtschaft.
Nehmen wir an, jener Papierfabrikant bestelle sich beimStaat den Betrag von 100 OVO Frank in Kassenscheinen; er seiaber bereit, 60000 Frank in Goldstücken dafür zu bieten, so daßalso sein Gewinn noch immer — abgesehen vom Material desPapiers — 40000 Frank betrüge: so würde der Staat denMann noch immer für geisteskrank erklären lassen. Gleichwohlverlangt dieser Kranke nichts anderes, als was der Einlieferervon Silber, bei niedrigem Preise dieses Metalls, wirklich erreicht,wenn die Ausprägung für Private offen bleibt. Und das istjahrelang in Frankreich, monatelang in Osterreich geschehen.Und zwar aus keinem anderen Grunde als dem, daß der Staat
Knapp, Theorie des Geldes. 2. Aufl. 12