H 10. Stauung des akzessorischen Geldes.
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privaten Stelle, zum Beispiel bei einer Bank, in valutarischemGelde einlösbar sind: sie sind für die Aufrechthaltung derWährung ungefährlich, weil der Staat die Einlösung herbei-führen kann.
Es bleiben dann noch diejenigen akzessorischen Geldartenmit negativem Agio übrig, die nicht bei einer privaten Stelleeinlösbar sind, gleichgültig, ob sie bei Staatskassen emlösbar sindoder nicht: diese Geldarten bedrohen die Staatskassen mit Stauungund bilden eine gewisse Gefahr für die Aufrechthaltung der vomStaate gewollten Währung. Also positives Agio ist mit negativerStauung, negatives Agio mit positiver Stauung verbunden.
Daher muß sich der Staat gegen allzugroße Stauungsichern. Er tut es auf verschiedenen Wegen: gewisse Geldartenwerden kontingentiert, indem man gebietet, daß auf den Kopfder Bevölkerung nur ein gewisser Betrag solchen Geldes imUmlaufe sein darf. Oder es wird die neue Schaffung solcherGeldarten verboten, es tritt also, wie man zu sagen pflegt,Sperrung ein — wodurch wenigstens verhütet wird, daß dereinmal überlieferte Vorrat an solchem Gelde weiter wachse.Der Sinn beider Maßregeln ist nur der, daß sonst die Staats-kassen mit Stauung bedroht werden.
Wenn der Staat solche Maßregeln versäumt, so gibt erdie feste Leitung seiner Währungspolitik auf: er setzt sich in dieGefahr, daß er diejenige Geldart, die er zu seinen (apozentrischen)Zahlungen definitiv verwenden will, nach einiger Zeit nicht mehrin seinen Kassen hat, weil er den anderen Geldarten freienZugang gestattet, ohne ihre Vermehrung zu hindern, währender für seine Ausgaben an der valutarischen Geldart, die ereinmal erwählt hat, festhalten will.
Wenn sich der Staat aber, wie Frankreich es zu tun pflegte,in der Wahl des valutarischen Geldes durch den Zustand seinerKassen bestimmen läßt; wenn er also in Silbergeld zahlt, weilihm Silbergeld zuströmt; oder in Goldgeld, weil ihm Goldgeldzuströmt — dann hat er keine feste Währungspolitik, sondernläßt sich durch fiskalische Interessen leiten.