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Staatliche Theorie des Geldes / von Georg Friedrich Knapp
Seite
182
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182 Zweites liapitel. Grdnung des Geldwesens im Inland«.

Feste Währungspolitik ist nur durchführbar durch ent-schlossenes Auftreten gegen die Stauung akzessorischer Geldarten.

Feste Währungspolitik bedeutet aber hier nur das Festhaltendes Staates an derjenigen Währung, die er nun einmal hat.Ob diese Währung zweckmäßig ist oder nicht, wird dabei ganzaußer acht gelassen. Von der Wahl einer zweckmäßigen Währungkann erst später geredet werden. Wir setzen irgendeine bestehendeWährung voraus und es war nur unser Ziel, zu zeigen, daßdie Festhaltung derselben bedeutend erschwert werden kann durchunvorsichtige Zulassung von akzessorischen Geldarten mit negativemAgio: daraus erklären sich ohne weiteres solche Maßregeln wieSperrung oder Kontingentierung; sie sollen der Gefahr vor-beugen, die aus der Stauung in den Kassen des Staates droht.

Der Gebrauch akzessorischer Geldarten ist nicht an sich ver-werflich, sondern nur insofern der Staat bei übermäßiger An-wendung jener Gefahr ausgesetzt wird.

Wenn der Staat aus später zu erläuternden Gründen denÜbergang zu einer anderen Währung beschließt, so hat er esaus politischen Gründen zu tun und nicht aus Verlegenheiten,die er sich selber bereitet hat durch fahrlässige Handhabung derakzessorischen Geldarten.

Solche Verlegenheiten pflegt man törichterweise demVer-kehr" zuzuschieben, der diese oder jene Geldart vorherrschend inUmlauf bringe, so daß der Staat sich dem neuen Zustande anzu-passen habe: aber nicht das unbewußte Handeln der Einwohnereines Staates sollte über die Währungspolitik entscheiden, sonderndas bewußte Auftreten des Staates, der dann aber allerdingseine klarere Einsicht in diese Dinge haben muß, als bisher.

8 11.

Änderungen der Währung.

Bekanntlich kommt jeder Übergang von einer valutarischenGeldart zu einer anderen nur durch einen Entschluß des Staateszustande, da es sich darum handelt, in welcher Geldart derStaat seine apozentrischen Zahlungen leistet.