184 Zweites Kapitel. Ordnung des Geldwesens im Inlands.
ob er obstruktionell oder exaktorisch ist;ob restauratorisch oder novatorisch;ob steigend, schwebend oder sinkend —werden die wichtigsten Vorgänge beim Währungswechsel hin-reichend klar, ohne daß man zur erschöpfenden Kasuistik allerÜbergänge schreiten müßte. —
Die allergewöhnlichste Änderung der Währung ist die ob-struktionelle, denn sie mutet dem Fiskus keine Opfer zu. Geradeaus diesem Grunde merkt der Staat oft gar nicht, daß er einenEntschluß faßt, glaubt vielmehr, er sei einem Verkehrsgesetzeunterworfen, dem er folgen müsse. Die Lage, worin er sichbefindet, ist: durch Zulassung mancher akzessorischer Geldartenist das bisher valutarische Geld aus den öffentlichen Kassen ver-drängt, und der Staat beginnt seine Zahlungen in einer bisherakzessorischen Geldart zu leisten. Es wird dabei gar keine Miß-wirtschaft des Staates vorausgesetzt; das Budget kann in vollsterOrdnung sein, der Staat gibt nicht mehr aus, als er einnimmt.Nur auf die Kassenbestände kommt es an: ob sie eine starkeStauung akzessorischer Geldarten darbieten; wenn alsdann derStaat eine dieser Geldarten zu valutarischer Stellung erhebt,also definitiv zu apozentrischen Zahlungen benützt — dann istder obstruktionelle Übergang zu einer neuen Währung gegeben.
Vielleicht ist England auf diese Weise zur Goldwährunggekommen, was aber nicht aufgeklärt ist. Gesetzt, es hätte dieGuinea , nachdem sie als 21 Schillingstück proklamiert war undzunächst akzessorisch behandelt wurde, einmal ein negatives Agiogegen das damals valutarische Silbergeld erhalten, so daßStauung der Guinea in den Staatskassen eingetreten wäre.Wenn alsdann der Staat zur Zahlung in Guinea übergegangenwäre, so wäre dies ein obstruktioneller Übergang gewesen. Obdies aber so war, lassen wir unerörtert.
Hingegen ist es ganz sicher, daß Frankreich auf diesem Wegezur Goldwährung gekommen ist, etwa um 1860 — der Zeit-punkt steht nicht ganz fest. Der Staat war es müde, sein bisdahin valutarisch gewesenes Silbergeld immer nur auszugeben.