196 Zweites Kapitel. Ordnung des Geldwesens im Inlands.
Gesetzt, man gehe von einer argurodromischen Währung zueiner chrysodromischen über, so wird der bis dahin feste Silber-preis schwankend, und der bis dahin schwankende Goldpreis wirdfest. Jedermann, der diese Metalle zu kaufen oder zu verkaufenpflegt, wird davon betroffen: die Verwaltung der Bergwerkeals Verkäuferin; die Inhaber von Gewerben, welche Edelmetalleverarbeiten, als Käufer; die Käufer oder Verkäufer von Schmuck-sachen oder Geräten — kurz, der ganze metallopolische Verkehrsieht sich in neue Konjunkturen geworfen.
Nehmen wir das Umgekehrte an, nämlich den Übergang voneiner chrysodromischen zu einer argurodromischen Währung.Dann wird der bis dahin feste Goldpreis schwankend und derSilberpreis wird fest. Der ganze metallopolische Verkehr wirddavon betroffen, nur in der umgekehrten Weise, indem dieStellung der beiden Metalle vertauscht ist.
Gesetzt, man gehe von einer metallodromischen Währung,gleichgültig, welche es sei, zu einer «metallodromischen über:so werden auf einmal die Preise beider Metalle schwankend,während bisher nur der Preis des einen von beiden schwankendgewesen war.
Nehmen wir aber das Umgekehrte an, nämlich den Über-gang von einer «metallodromischen Währung zu einer metallo-dromischen, gleichgültig, welche es sei, so wird der Preis deseinen Metalles fest; der des anderen bleibt nach wie vorschwankend.
All dies ändert stets die Konjunkturen des metallopolische«Verkehrs und wird von den Beteiligten aufs lebhafteste empfunden,bald als Förderung ihres Handels, bald als Störung.
Diese Andeutungen mögen genügen. Man erinnere sich nur,daß unter Preis des Metalls stets zu verstehen ist: der Preis indem jeweilig valutarischen Gelde.
Vor dem Übergang zur neuen Währung ist also der Preisim damaligen valutarischen Gelde, nach dem Übergang zur neuenWährung ist der Preis im neuen valutarischen Gelde gemeint.
Also Änderungen der Währung, soweit dieselben auf Be-