Z n. Änderungen der Währung.
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der Voraussetzung, daß mir nur den inneren Verkehr und auchdiesen nur unter Ausschluß des Metallhandels meinen.
Im Vorausgehenden find die Änderungen der Währungnur beschrieben im Sinne des unbeteiligten Beobachters; ganzund gar vermieden ist aber die politische Erklärung, weshalbsolche Änderungen stattfinden; es ist also kein Aufschluß gegebenüber die Währungspolitik oder, allgemeiner ausgedrückt, überdie lytrische Politik unserer Staaten. Die lytrische Politik istdie Politik, welche die Einrichtung der Zahlungsmittel betrifft;sie umfaßt alles, was darüber durch Gesetze, Verordnungen oderVerfügungen angeordnet ist und beschränkt sich keineswegs, wiedie Metallisten glauben, auf die bloße Herstellung der Zahlungs-mittel; so wichtig solche genetische Anordnungen sind — siereichen nicht aus; es gibt daneben noch Anordnungen über dieVerwaltung des Zahlungswesens, wie man bei der Unterscheidungder funktionellen Geldarten deutlich erkannt hat. All dies zu-sammen genommen stellt den Inhalt der lytrischen Politik dar,und es fragt sich nun, von welchen Zielen diese Politik be-herrscht wird.
Hierüber sind die Metallisten schon deshalb nicht im klaren,weil sie meinen, es käme nur auf die zweckmäßige Wahl derWährung an. Zweckmäßig erscheint ihnen diese Wahl dann,wenn das valutarische Geld die Barverfassuug hat; hierdurchist ein bestimmtes Metall als hylisch bezeichnet; für dies Metallfordern sie dann Hylodromie: und wenn dies alles erfüllt ist,beruhigen sie sich, indem sie das Gefühl haben, als sei nunjenes Metall der Wertmesser. Die Behauptung, daß dann jenesMetall der Wertmesser sei, soll hier nicht noch einmal wider-legt werden; nur darauf liegt der Nachdruck, daß die Metallistensich beruhigen, wenn ein Metall als hulisch ausgewählt ist;wenu das bare Geld dieses Metalles als valutarisch behandeltwird; und wenn in bezug auf jenes Metall Hylodromie statt-findet.
Alles übrige, meinen sie, sei alsdann in Ordnung, voraus-