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Drittes Rapitel. Oer Geldverkehr mit dem kluslande.
übergehen. Sie tun es wohl auf Grund des alsdann herrschendenValutakurses, also nach dem Maße ihrer merkantilen Kraft.Dann werden sie durch bemußte Maßregeln das politisch be-schlossene Pari aufrecht zu halten haben, und das wird ihnenvielleicht gelingen.
Und wenn später einmal auch in Hinterasien das Silberseine valutarische Stellung verloren haben wird, so daß es keineLänder mit Silberwährung mehr gibt; dann erst wird derSilberpreis in London sich ganz so bestimmen, wie jetzt derPreis von Blei und Zinn. Dann ist der Silberpreis etwasvon Währungsverfassungen Unabhängiges. Aber auch dann wirdes für die historische Betrachtung noch immer falsch sein, diefrüheren Schwankungen des Valutakurses zwischen Gold- undSilberländern aus den damaligen Silberpreisen zu erklären, dieman sich als rein industriell bestimmt vorstellt. Denn dies isteine Ketzerei, die man fortan kaum mehr begreifen wird.
§ 14 a.
Die exodromische Verwaltung.
Unser Geld, ins Ausland gebracht, gilt dort nicht, aber eshat als Ware einen Wert. Dieser Satz bezieht sich auf alleArten unseres Geldes, auch auf das valutarische (welches be-kanntlich im Inlands nicht als Ware verwendet wird, weil dasgegen den Begriff verstößt).
Welchen Wert hat nun unser valutarisches Geld (denn diesallein ist für unseren Zweck wichtig), wenn es sich im Auslandebefindet? So lange wir das Ausland völlig unabhängig inseiner Geldverfassung betrachten, kann unser valutarisches Gelddort zweierlei Wert haben, je nach der Verwendung, die derInhaber beschließt:
der Inhaber kann das Geldstück platisch verwenden; dannkommt nur der Stoff und die Menge des Stoffes in Betracht.Wenn das Geldstück aus Papier hergestellt ist, wird davon frei-lich nicht die Rede sein; wenn es aber aus Aluminium her-