!z 14 s. vie exodromische Verwaltung.
241
gestellt wäre, ist es als Stück dieses Metalls verwendbar; ebensowenn es aus Silber oder Gold besteht.
Der Inhaber kann aber auch das Stück dem Wechsler an-bieten, welcher dann erwägen wird, daß man mit diesem StückeZahlungen nach Deutschland leisten kann. Das Stück hat alsoim Auslande einen Wert entsprechend dem mutmaßlichen inter-valutarischen Kurs; danach wird der Wechsler sein Angebot ein-richten. Jener Kurs ist zwar nicht fest, aber der Wechsler wirdungefähr die Höhe des Preises treffen, bei welchem er keinenSchaden leidet.
Diese beiden Schätzungen des Wertes wirken aber nichtzusammen: sie sind nicht addierbar, weil beide Verwendungendes Stückes einander ausschließen. Entweder findet platischeoder es findet lytrische Verwendung statt, nicht aber beidezugleich.
Die Wahl der Verwendung steht dem Inhaber zu: er wähltdiejenige welche ihm vorteilhafter ist.
Also hat unser valutarisches Geld im Auslande denjenigenWert, welcher, nachdem beide Schätzungen vollzogen sind, sichals der höhere erweist.
Es ist durchaus unrichtig, anzunehmen, daß unser Geld imAuslande nur platisch beurteilt werde: es wird platisch undlytrisch beurteilt, und die für den Inhaber günstigere Be-urteilung gibt den Ausschlag.
Ganz ähnlich wird das ausländische valutarische Geld beiuns beurteilt: sowohl vlatisch als lytrisch, und auch bei unsentscheidet sich der Inhaber nach seinem Vorteil.
Immer ist dabei auch die lytrische Beurteilung eine kauf-männische, indem der Wechsler, dem das Stück angeboten ist,sozusagen „spekuliert": er weiß keineswegs, wie hoch der Wertan der Börse stehen wird in dem künftigen Zeitpunkte, inwelchem er das Stück als Zahlungsmittel in das Land befördert,aus welchem es stammt. Denn dieser künftige Börsenwert wirdja erst nach der künftigen Konjunktur bestimmt, und in dieseKonjunktur greift die Verwendung dieses Stückes mit ein. Der
Knapp, Theorie des Geldes. 2. Aufl. 16