Z 14 b. Der Synchartismus.
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Im lateinischen Münzbunde werden zwei Geldarten syn-chartal verwendet: das silberne Stück zu fünf Franken und diegoldenen Stücke zu 10 und 20 Franken; sie sind in jedem derverbündeten Staaten obligatorisches, definitives Geld.
Bei dieser Verfassung tragen zwar die synchartalen Stückestets das Gepräge des emittierenden Staates, aber das Ge-präge wird für gleichgültig erklärt — jeder Staat behandeltdas vom anderen emittierte, synchartale Geld so, als wäre eseinheimisch.
Durch nichts wird — der Reiseverkehr zwischen solchenStaaten so sehr vereinfacht als durch diese Einrichtung, die sichdaher der höchsten Beliebtheit erfreut!
Hier aber steht etwas ganz anderes in Frage: ob nämlichder Synchartismus an sich bereits einen festen intervalutarischenKurs zwischen den verbündeten Staaten schaffe.
Das findet bekanntlich nicht statt. In der Schweiz stehtder französische Frank oft höher als das hier scheinbar selbst-verständliche Pari, obgleich Sendungen in synchartalen Geld-arten nach jeder der beiden Richtungen möglich sind. Es istalso tatsächlich nicht zutreffend, daß der Synchartismus denintervalutarischen Kurs immer befestige, obgleich er in vielenFällen die Befestigung erleichtert.
Im deutsch -österreichischen Münzverein hat der Syn-chartismus des Talerstücks höchstens in den Monaten Novemberund Dezember 1858 die Befestigung des intervalutarischen Kursesbefördert; von da bis zur Aufhebung des Vereins im Jahre1867 hat nicht der leiseste Einfluß dieser Art stattgefunden, undes ist auch gar nicht zu erwarten gewesen.
Die ganze Einrichtung ist nämlich ganz laienhaft ausgedachtund gehört unter die Entgleisungen aus mangelhafter Einsicht.
Denn der Synchartismus begnügt sich mit dem Erfolg, daßdie synchartalen Stücke in allen verbündeten Staaten „akzeptiert"das heißt in das staatliche Geldsystem eingereiht werden. Anden öffentlichen Kassen werden sie jedenfalls angenommen, häufigwird sogar auch der anepizentrische Annahmezwang verordnet.
Knapp, Th-ori- des Geldes. 2. Aufl. 17