H 14 b. Oer Synchartismus.
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Talers oder Silberguldens als valutarischer Geldart damalseine Kraftleistung war, zu der sich Österreich außerstande fühlte,mochten auch hundert Paragraphen in jenem Vertrage stehen-
Kein Münzverein wird es je dahin bringen, daß der Staatunter allen Umständen diese oder jene valutarische Geldart auf-recht erhalte, wenn es Opfer kostet.
Man müßte nicht Staatsvereine, sondern valutarische Bundes-staaten gründen — und wie groß hierzu die Aussichten sind, wirdsich jeder Leser selber beantworten.
Mithin ist der Syncharlismus ungemein wenig wichtig fürdie Befestigung der intervalutarischen Kurse. —
Dagegen hat er uns eine neue Erscheinung gebracht: dassynchartale Agio, im Gegensatze zum inneren Agio, das nur aufMetallhandel beruht und zum auswärtigen Agio des nicht syn-chartalen, sondern idiochartalen Geldes, das wir bisher alleinim Sinne hatten.
Wie früher gezeigt, ist das innere Agio nur möglich beiakzessorischem Gelde, und wenn der Staat ganz unabhängig undungebunden gedacht wird, so ist das innere Agio nur eine Folgeder Metallpreise.
Wenn aber der Staat mit anderen Staaten durch syn-chartales Geld verbunden ist, so liegt die Sache etwas ver-wickelter, jedoch durchaus faßlich, da wir eine zweckmäßige Termino-logie besitzen.
Dasjenige akzessorische Geld, welches etwa zugleich synchartalist, — also in Österreich das Talerstück, in Italien das goldene20 Lirestück — hat alsdann zwei Wege, auf denen es ein Agioerlangen kann:
erstens wegen des Preises seiner Metallplatte;
zweitens wegen der zulässigen Verwendung als Zahlungs-mittel in dem verbündeten Staate.
Es kann also hier inneres Agio eintreten zunächst auf demfrüher geschilderten Wege, der ganz von den Umständen desMetallmarktes abhängt und also nichts Neues darbietet. Es kannaber andererseits auch deshalb ein Agio (ein Preis, der höher
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