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Staatliche Theorie des Geldes / von Georg Friedrich Knapp
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15b. Kusland und Inland.

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Um die Verwendung von Goldgeld zu kleinen Zahlungeneinzuschränken, wäre bei den notalen Geldarten für eine zweck-mäßige Stückelung zu sorgen, insbesondere für Stücke, diebeispielsweise bei uns 20 Mark gelten. Dann würde diejetzt gebräuchliche Anwendung der Goldstücke für Zahlungenunter IVO Mark in starken Rückgang kommen, und der Staathätte es leichter, die Währungskasse mit Goldgeld auszu-statten.

Ganz selbstverständlich wäre es, daß notale Geldartennur durch den Staat geschaffen werden dürften, nicht nur imtechnischen, sondern auch im genetischen Sinne: denn da derStaat bei seiner Währungskasse die unbedingte Umwechslungverspricht, kann er natürlich die Schaffung paratypischer Geld-arten nicht freigeben. In unserem Beispiel müßte also die Aus-prägung von Silber gesperrt bleiben, aber nicht, weil SilberSilber ist, sondern weil Silber nicht das hnlische Metall dervalutarischen Geldart ist.

Notenausgabe von privaten Banken wäre jedoch nicht aus-geschlossen, da man die ausgebende Bank zwingen könnte, jeneNoten in valutarischem Gelde einzulösen.

Was wir hier schildern, ist bis auf wenige Nebenumständeeigentlich schon da; wenigstens im Deutschen Reich ist es derVerwirklichung nahe, seitdem die Reichsbank als Währungskasseauftritt; die anderen Staatskassen brauchten nur angewiesen zuwerden, größere Zahlungen in Goldmünzen nicht mehr zu leisten,da die Kunden, wenn sie Goldmünzen haben wollen, nur nötighaben, an die Reichsbank zu gehen.

Die häufig vertretene Ansicht, daß unser Goldgeld im innerenVerkehr bei Zahlungen von mittlerer Höhe zum Vorschein kommenmüsse, halte ich für falsch; es gibt dafür keinen durchschlagendenGrund, und es geschieht nur, weil die notalen Geldarten nichtzweckmäßig gestückelt sind. Freilich ist es auch ganz unschädlichaber es muß gesagt werden, daß kein währungspolitischer Grunddafür angeführt werden kann.

Demnach ist es keine Entartung des Geldwesens, wenn sich

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