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Staatliche Theorie des Geldes / von Georg Friedrich Knapp
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Z I5b. Ausland und Inland.

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geredet; sondern von der Lieferung von valutarischem Gelde,das in unserem Falle notal sein dürfte; z. B. aus uneinlös-barem Papiergelde bestehen dürfte. Nicht als ob dies ein Vor-schlag wäre! Wir schlagen es durchaus nicht vor, sondern be-haupten nur, daß man sich's denken kann und daß alsdannder intervalutarische Kurs fest wäre, so lange man diese Ein-richtung beibehielte.

Dies wäre eine exodromische Verwaltung, unabhängig vonder Hylodromie. Die Preise des Goldes wären dann allerdingsebenso schwankend, wie jetzt die Preise des Silbers sind; dennbeiderseits hätte man, so nehmen wir an, die Hylodromie desGoldes fallen lassen. Was aber fest wäre, das wäre der inter-valutarische Kurs!

Man beachte nur, was oben über die exodromische Ver-waltung gesagt ist, welche von der Österreichisch-ungarischenBank eingerichtet ist. Wenn diese Bank englische Wechsel zujedem Preise anschafft, um sie zu festen Preisen abzugebendann ist ja die Hylodromie tatsächlich gleichgültig, denn die Bankfragt nicht danach, welche Geldverfassung England hat (ob hylo-genisch oder nicht), sondern sie kauft jene Wechsel als An-weisungen auf englisches valutarisches Geld schlechthin, wiees auch beschaffen sei.

Ebenso ist es mit der früher geschilderten Einrichtung,wodurch der russisch -deutsche intervalutarische Kurs befestigtwird. Das Berliner Bankhaus liefert, wie wir annehmen,russisches Geld und deutsches Geld nach festem Kurs im Austauschegegeneinander wobei es grundsätzlich gleichgültig ist, ob inbeiden Ländern Hylodromie besteht oder nicht.

Jene beiden Arten exodromischer Verwaltung sind alsobereits, dem Grundsatze nach, von der Hylodromie unabhängig.Ist dies aber tatsächlich schon der Fall, so ist damit die Mög-lichkeit einer exodromischen Verwaltung ohne Vermittlung derHylodromie erfahrungsmäßig bewiesen.

Daraus aber folgt weiter: die Barverfassung des valu-tarischen Geldes, die bereits für den inneren Verkehr entbehrlich