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geld in die Stellung der Scheidemünze übertrat; es fehlen alsoin England solche Erscheinungen wie unser Taler (seit 1871)oder wie das französische Silberstück zu fünf Franken, welchebeide Stücke bekanntlich als notales Kurantgeld mit Silberplatlenfortlebten nach Einführung der Goldwährung. In dieser Be-ziehung bietet also England kein Vorbild dar.
Andererseits aber hat England wieder eine Eigentüm-lichkeit : das früher valutarisch gewesene Silbergeld wurde aller-dings, für Zahlungen unter 25 Pfund Sterling, zu Scheide-geld gemacht; aber für Zahlungen über 25 Pfund Sterlingwurde es nicht etwa fakultatives Geld, sondern es geriet ineine ganz merkwürdige Stellung, die noch genauer zu schildernist. Wer einen überkritischen Betrag in Silbermünzen leistenwollte, dem wurde die Unze Silbermünzen zu 5 Schillingenund 2 Pence anzubringen erlaubt; also das Troypfund Silber-münzen — nicht Silbers schlechthin — wurde als Zahlungs-mittel im Betrag von 62 Schillingen (— 744 Pfennigen) an-erkannt. Dies entspricht der Norm, nach welcher seit dem43^°" Regierungsjahre der Elisabeth das Standardsilber inPfennige verwandelt wurde.
Daß kein Kaufmann von dieser Erlaubnis Gebrauch machte,ist von vornherein klar — denn wegen des durch Abnützungstark verringerten Gewichtes hätte er den fühlbarsten Schadenerlitten; praktisch verwendete man also das Silbergeld nur fürZahlungen unter 25 Pfund Sterling. Jene Vorschrift standalso nur auf dem Papier.
Gleichwohl ist der Vorgang höchst merkwürdig, denn theo-retisch ist dadurch folgende Lage geschaffen: für Zahlungen vonüberkritischem Betrage blieben die Silbermünzen ein Zahlungs-mittel — welches nicht Geld war; diese Münzen waren de-chartalisiert, ohne daß sie aufhörten, Zahlungsmittel zu sein,denn sie wurden als morvhisch-pensatorisches Zahlungsmittel,in der Theorie wenigstens, beibehalten!
Hier tritt uns also der seltene Fall des morphisch-pensa-torischen Zahlungsmittels entgegen als historische Erscheinung,