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Staatliche Theorie des Geldes / von Georg Friedrich Knapp
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viertes Kapitel. Übersicht nach Staaten.

gelten. Sie sind also Scheidegeld geworden, allerdings mit sehrhohem kritischen Betrag. Hierdurch ist ausgeschlossen, daß dieköniglichen Kassen, im apozentrischen Verkehr, Silbermünzenaufdrängen; mithin sind sie nicht mehr Kurantgeld und ausdiesem Grunde auch nicht mehr valutarisches Geld. Mithinmüssen jene Zahlungen in Guineen geleistet werden unddadurch steht es fest, daß im Jahre 1774 die Goldwährung inEngland begann, welche von da an weiter bestand, währendzugleich der Bimetallismus aufhörte. Er hörte aber nicht des-halb auf, weil das Silber nicht mehr hylisch gewesen wäre,sondern deshalb, weil die Silbermünzen nicht mehr Kurantgeldwaren, sondern bares Scheidegeld.

Diese Goldwährung ist platisch und wegen der un-begrenzten Ausprägung des Goldes auch genetisch.

Im selben Jahre 1774 wurden übrigens die Guineen, diebereits merkliche Abnützung zeigten, einer Neuprägung nach demalten Münzfuße unterworfen; dadurch wurde die Goldwährungauch dromisch; der feste Preis des Goldes war erreicht, dakein Schlagschatz erhoben wurde und die Münzen vollhaltigwaren; später, als neue Abnützung hervortrat, waren wenigstensenge Grenzen für den Preis des Goldes gezogen, entsprechenddem jeweiligen Grade der Abnützung.

Also der Bimetallismus trat nicht 1663 ein, sondern 1717;und die Goldwährung trat nicht 1717 ein, sondern nach unsererBegriffsbestimmung erst 1774.

Man darf sich vorstellen, daß die Kaufleute der City vonLondon sehr geneigt waren, dem Goldgelde die valutarischeStellung zu verschaffen, weil für größere Zahlungen diese Geld-art unbedingt bequemer ist. Aber nicht durch diese Stimmungder City kommt die Goldwährung zustande, sondern durch eineMaßregel regiminaler Art, die vielleicht durch die Kaufleuteangeregt war, zu deren Durchführung aber niemals die öffent-liche Meinung genügt.

Man beachte, daß im Jahre 1774 das gesamte Silber-