Print 
Staatliche Theorie des Geldes / von Georg Friedrich Knapp
Place and Date of Creation
Page
297
Turn right 90°Turn left 90°
  
  
  
  
  
 
Download single image
 
  

H 16. Tngland.

297

also Geld waren; und daß sie im Gegensatze zum barenGelde als notales Geld aufzufassen sind.

Bis zur Zeit der Napoleonischen Kriege war in England stets bares Geld in valutarischer Stellung; anfangs baresSilbergeld, von 1774 an bares Goldgeld; in beiden Fällen aberhielt man an der Barverfassung des valutarischen Geldes fest.

Erst die Not hat darin eine Änderung herbeigeführt, undzwar im Jahre 1797. Da wurde die Einlösbarkeit der Notender Bank von England aufgehoben, weil der Staat den Bar-schatz der Bank stark in Anspruch genommen hatte. Die Notenblieben aber staatliches Geld und wurden sogar valutarischesGeld des Staates. Mithin wurde notales Geld (an Stelledes baren) in valutarische Stellung gebracht. Dieser Zustanddauerte bis zum Jahre 1821, nachdem im Jahre 1816 dieVorbereitungen zur Restauration der Goldwährung getroffenwaren.

In diesem Zeiträume war das Goldgeld nicht abgeschafft,denn die Guinea blieb Kurantgeld, blieb auch definitivesGeld wurde aber akzessorisch, da der Staat nicht mehrbereit war, seine Zahlungen endgültig in Guineen zu leisten.Das Silbergeld war ohnehin akzessorisch, da es als Scheide-geld diente.

Dem valutarisch gewordenen Papiergelde den Notender Bank war keine metallodromische Einrichtung mehr zu-gesellt; freilich bestand Hnlolepsie für das Metall Gold nochfort, aber der Hnlovhantismus für Gold war verschwunden.Daher schwankten die Goldpreise hin und her und stiegen mit-unter auf ängstliche Höhe.

Eine exodromische Verwaltung mit Anlehnung an wichtigeNachbarländer gab es in England nie.

Das Steigen des Goldpreises schob man damals auf dieübermäßige Ausgabe von Banknoten, statt zu sagen, daß derStaat genötigt war, den Hvlovhantismus fallen zu lassen; dennwäre er beibehalten worden, so hätte keine solche Erscheinungstattfinden können auch bei stark vermehrter Notenausgabe. Auch