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Staatliche Theorie des Geldes / von Georg Friedrich Knapp
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viertes Kapitel. Übersicht nach Staaten.

ist zu bedenken, daß damals nicht die gesteigerte Notenausgabean sich der Umstand war, welcher die Stellung der Bank änderte,sondern vielmehr die Tatsache, daß die Bank nicht mehr, wie esihrem eigentlichen Wesen entsprach, auf Lombard- und Diskonto-geschäfte beschränkt blieb, sondern dem Staate mit Darlehenzu Hilfe kommen mußte. Ähnliche Erscheinungen sind später inOsterreich beobachtet worden und sollen dort besprochen werden.Hier sei nur noch erwähnt, wie sehr damals in England derintervalutarische Kurs gestört werden mußte durch die Tatsache,daß die Kontinentalsperre von 1807 bis 1813 die englischeAusfuhr fast unmöglich machte; und wenn England damalsan kontinentale Staaten Subsidien zu zahlen hatte, etwa inGuineen welcher mächtige Grund war dann für das Steigender Goldpreise gegeben!

Man liest zuweilen, daß während jenes Zustandes derPapierwirtschaft die Banknoten niemals als gesetzliches Zahlungs-mittel ausdrücklich anerkannt waren. Ein wahrhaftig höchstnichtiger Trost! Er entspringt aus der verbreiteten Annahme,daß das Gesetzesrecht im Geldwesen die Hauptsache sei. Manhat aber zu fragen, nicht was im statutarischen Rechte steht,sondern was die Gerichtshöfe tun und es kann wohl keinZweifel sein, daß die Gerichtshöfe die Zahlung in Banknotenanerkannten, sonst hätten sie ja alle apozentrischen Zahlungenals ungültig bezeichnen müssen, und das englische Reich wärein sich uneins gewesen.

Durch ein Gesetz vom Jahre 1816 wurde die Restaurationder englischen Goldwährung vorbereitet, und auf diesem Gesetzeberuht noch heute die englische Geldverfassung, soweit es sichum Münzen handelt.

Das Ganze stellt sich für das Jahr 1816 ungefähr so dar:Zunächst wurde eine neue Goldmünze geschaffen, derSovereign; die Guinea hingegen wurde abgeschafft. Der Grundist sehr einfach; die Guinea galt seit 1717 immer 21 Schillinge;man rechnete aber nach dem Pfunde Sterling, welches immer