S 16. England.
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20 Schillinge bedeutet hat. Man hatte also keine Münze, welcheein Pfund Sterling galt, sondern eine, welche ^/so Pfund Ster-ling galt — eine große Unbequemlichkeit für den Verkehr, dienun aufhören sollte. Daher die Neuerung: man schlug denSovereign nach der Regel, daß sein Gehalt ^°/si des Gehaltesder Guinea sein sollte; und der Sovereign wurde zu 20 Schillingenbegültigt. Daraus ergab sich, daß man aus dem TronpfundeStandardgoldes ^/so. Sovereigns prägte oder, was das-selbe ist: aus 40 Trovpfunden Standardgoldes wurden 1869 StückSovereigns geprägt; oder, was wieder dasselbe ist: der zwölfteTeil des Trouvfundes, genannt Unze, wurde ausgebracht zu3 Pfund Sterling 17 Schilling 10'/- Pfennigen (3 F 17 8ti10 V2 ä). Wie man sieht, ist das neue Goldgeld nur andersgestückelt als das alte; der spezifische Metallgehalt hat sich abernicht geändert.
Die Metallisten mit ihren stets auftauchenden Erinnerungenan die autometallistische Zeit, meinen, ein solches Goldstück wieder Sovereign habe selbstverständlich 20 Schillinge gelten müssen,da es 2°/si des Gehaltes der Guinea hatte. Für den Charta-listen ist es nicht selbstverständlich; es beruhte auf einem be-sonderen Befehl; denn hätte man es anders proklamiert, sohätte der Sovereign anders gegolten. —
Die hvlodromischen Einrichtungen ergeben sich aus folgendenAnordnungen, traten aber, was den hylovhantischen Zweigbetrifft, natürlich erst in Wirksamkeit, nachdem der Sovereign(1821) valutarisch geworden war:
Die englische Münzstätte muß jede größere Menge Goldes, dieihr dargeboten wird, zur Ausprägung in Sovereigns annehmen.Das Gold wird zunächst in Standardgold umgerechnet und dannwird für jede Unze — entsprechend dem Münzfuße — 3 F 17 sli10^/s 6 gutgeschrieben und nach einiger Zeit in Sovereigns aus-bezahlt. Nach O. Haupt beträgt übrigens der kleinste Auftrag,den die Münzstätte annimmt, 10000 Pfund Sterling. Hier-durch kann das rohe Gold auf die Dauer nicht niedriger stehen,als es dem Münzfuße entspricht (sogenannter Münzpreis).