Druckschrift 
Staatliche Theorie des Geldes / von Georg Friedrich Knapp
Seite
305
Einzelbild herunterladen
 
  

§ 17. Frankreich .

305

Von den Goldstücken sind hauptsächlich wichtig: das Stückzu 20 Fr. und das Stück zu 10 Fr. Aus dem Kilogramm Münz-gold werden so viel Stücke geprägt, daß sie zusammen dieGeltung von 3100 Fr. haben.

Auch die Ausprägung des Goldes ist unbeschränkt: wer einKilogramm Münzgold einliefert, erhält dafür 3100 Fr. in jenenStücken unter Abzug eines Schlagschatzes von 9 Fr., alsoeigentlich nur 3091 Fr., in Goldstücken.

Auch Goldstücke werden, wenn das Gepräge undeutlich istoder wenn sie einen gewissen Gewichtsverlust durch Abnutzungerlitten haben, von den öffentlichen Kassen nicht wieder aus-gegeben.

Aus einem Gewichtsteile Goldes werden, wie man sieht,15'/smal so viele Franken in Goldmünzen hergestellt, als auseinem Gewichtsteile Silbers in Silbermünzen hergestellt werden.Das ist bekanntlich der Ursprung des sogenanntenVerhält-nisses von 15zu 1"; es ist das Verhältnis der Aus-münzung und beruht wohl auf dem damaligen (1803) Wert-verhältnis, beider Edelmetalle, es ist aber nicht an sich derenWertverhältnis, das sich ja ändern kann, sondern eben das ge-setzlich festgestellte Verhältnis der Ausmünzung in Franken.

Die Metallhändler, welche eines der Edelmetalle ausmünzenlassen wollen, haben aber bei der Berechnung ihres Vorteils nochden Schlagschatz zu beachten; für sie also gilt, daß man für einenGewichtsteil Goldes 15,69mal so viel Franken erhält, als füreinen Gewichtsteil Silbers. Das für sie wichtige Verhältnisist also 15,69 zu 1; es ist das Verhältnis nicht der Aus-prägung sondern des gesetzlich geregelten Ankaufes der beidenMetalle.

Es gibt in Frankreich natürlich keine pensatorische Zahlung,trotz des seltsamen Ausspruchs, mit dem das Gesetz beginnt:Fünf Gramm Silber von der Feinheit stellen die Geld-einheit dar" (oonstitusQt 1'nnits movstairs). Dies soll nurheißen, daß in den Silbermünzen auf jeden Franken ihrer Geltung5 Gramm Münzsilber enthalten sind. Der Satz in seiner auto-

Kn-l?p, Theorie des Geldes. 2. Aufl. 20