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Banknoten erfolgte dabei in diesem Gelde, welches mithin valu-tarisch war; in jenem Zeitraum war also das Goldgeld akzessorisch(ebenso die Banknoten und nicht minder das bronzene Scheidegeld).
Von etwa 1860 an ändern aber die öffentlichen Kassen, zudenen wir auch die Kasse der Bank von Frankreich rechnen, diesePolitik; sie leisten ihre Zahlungen in dem baren Goldgelde; da-durch wird das bare Silbergeld akzessorisch (während Banknotenund bronzenes Scheidegeld natürlich akzessorisch bleiben).
Dieser Umschlag hängt, wie früher geschildert, mit der Tat-sache zusammen, daß in der ersten Periode das Gold, in derletzten Periode das Silber mit Vorteil platisch verwendbar wardurch Verkauf in London . Der Staut handelte also, bei derWahl des valutarischen Geldes, nach fiskalischen Gründen. —
Bei valutarischem Silbergelde bestand in Frankreich Argv.ro-dromie: Silber wurde zu festem Preise angenommen; und imvalutarischen Gelde war Silber enthalten, nahezu in vorschrifts-mäßiger Menge; daher war der Silberpreis in solchen Zeitennahezu fest — für die Kunden, die dem Staate gegenüber standen(nicht für den Staat).
Chrnsodromie bestand aber in solchen Zeiten nicht, da zwardie chrysolevtischen Einrichtungen fortbestanden, aber nicht diechrysophantischen.
In den Zeiten des valutarischen Goldgeldes lag es umgekehrt:da bestand Chrnsodromie, denn Gold war frei ausprägbar undGold war im valutarischen Gelde enthalten, nahezu in vor-schriftsmäßiger Menge; also war dann der Goldpreis nahe-zu fest.
Argnrodromie bestand aber in solchen Zeiten nicht, dennwenn auch die Argnrolepsie fortbestand, so fehlte doch der Argnro-phantismus.
Wie oft erwähnt, hielt der Staat es für selbstverständlich,daß die bimetallistische Verfassung des Geldwesens aus ob-struktionellen Gründen bald zur Silberwährung, bald zur Gold-währung ausgestaltet werde. —
Man könnte glauben, das französische Münzwesen sei in
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