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Staatliche Theorie des Geldes / von Georg Friedrich Knapp
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308 viertes Kapitel. Übersicht nach Staaten.

gleicher Weise geeignet, bald für die Goldwährung, bald fürdie Silberwährung Dienste zu leisten; es besteht aber doch einUnterschied: das Silbergeld ist bequemer gestückelt als dasGoldgeld, sogar dann, wenn noch ein goldenes Stück zu 5 Fr.hinzutritt. Man hat eine gewisse Scheu, Goldstücke mit ge-ringerem Gehalt und geringer Geltung herzustellen, obgleich durchstarken Zusatz von Kupfer leicht handliche Stücke geschaffenwerden könnten. Daher wird in Frankreich , wenn Goldwährungherrscht, für Stücke von geringer Geltung das Silbergeld ver-wendet, woraus aber eine ganz eigentümliche Gefahr sich ent-wickelt.

Man bemerke, daß jene silbernen Stücke von geringerGeltung nach dem Gesetze von 1803 nicht etwa Scheidegeldsind; auch sind sie nicht notal, sondern bar. Wohl aber sindsie, solange Frankreich Goldwährung hat, akzessorisches Geld;und in dieser Eigenschaft, akzessorisches Geld zu sein, liegt dieMöglichkeit, daß dann die Silbermünzen ein inneres Agio, ausGründen des Metallhandels, erhalten können; worüber derLondoner Silberpreis entscheidet. Um 1860 war dieser Preissehr hoch, etwa öl Pence für die Unze Standardsilber, und eswurde vorteilhaft, französische Silbermünzen als Material zuverkaufen. Dies wäre nun kein großes Unglück gewesen, wennes nur Stücke von hoher Geltung gegeben hätte, denn anderen Stelle wären dann Goldstücke getreten; aber damals wardas Silbergeld zugleich das einzige, dessen Stückelung bis zukleinen Beträgen hinabging, und es drohte also, wegen desAgios, die Gefahr, ja sie verwirklichte sich, daß das Klein-geld aus dem Verkehr verschwand, wodurch große Belästigungeintrat.

Das Übel hatte seinen Sitz in dem zu hohen spezifische»Gehalte der Silbermünzen.

Aus diesem Grunde ließ die Negierung im Jahre 1864 denspezifischen Gehalt der Stücke zu V2 Fr. und zu Vs Fr., imJahre 1866 auch den der Stücke zu 1 Fr- und zu 2 Fr. herab-setzen. Man behielt das Schrot bei, änderte aber das Korn;