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noch hnlische Metall Gold. Denn die Hnlodromie hat bekannt-lich zweierlei Maßregeln zur Voraussetzung, und nur noch dieeine, nämlich die Hylolevsie, war übrig geblieben, während derHylophantismus für beide Metalle geschwunden war.
Die Chrnsolepsie war allerdings unwirksam, trotzdem siefortbestand, denn es war nicht vorteilhaft, Gold zur Ausprägungzu bringen, da man dadurch sozusagen das Agio verlor.
Hingegen die Argvrolepsie bot dem Besitzer von Silbergroßen Vorteil, weil man dadurch einen Gewinn machte, indembillig eingekauftes Londoner Silber zum alten Preise in Frank-reich bei den Münzstätten anzubringen war.
Die Silberhändler brachten also solches Silber nach Frank-reich und der Staat mußte es ausprägen. Frankreich war mitSilberobstruktion bedroht, wogegen vom Standpunkte des Gesetzesvon 1803 gar kein Einwand erhoben werden konnte.
Da ging der französische Staat zu einer ganz anderen Er-wägung über; er wollte, angesichts des weiter schreitenden Sinkensder Londoner Silberpreise, nicht auf die handelspolitisch geschwächteSeite der Silberländer gedrängt werden, was unfehlbar geschehenwäre, wenn er nach früherer Weise die Obstruktion geduldet undnach deren Anleitung das Silbergeld wieder valutarisch gemachthätte. Er beschloß erstens, die Rückkehr zur Silberwährung zuvermeiden, und zweitens der weiteren Entstehung von Silbergeldeinen Riegel vorzuschieben. Dies letztere konnte eigentlich imSinne des Gesetzes von 1803 gar nicht geschehen. Dennoch be-schloß die Verwaltung, gegen das Gesetz von 1803 und vorläufigohne neues Gesetz, im Jahre 1876 ganz einfach, die weitereAnnahme von Silber bei den Münzstätten zu verbieten. Dasist die berühmte Silbersperrung von 1876, die nach einiger Zeitauch gesetzlich ausgesprochen wurde. Dadurch hat der Bimetallis-mus von 1803 sein Ende gefunden und das wird nur deshalbnicht erkannt, weil die Franzosen den Bimetallismus nicht genetischbeurteilen, wie wir, sondern platisch; denn sie meinen, seinWesen bestehe im Nebeneinander von goldenem und silbernemKurantgelde, während dies Wesen doch im Nebeneinander zweier