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Staatliche Theorie des Geldes / von Georg Friedrich Knapp
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§ 17. Frankreich .

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barem Streit erschöpft und wenig Freude von ihrer Vereinigunggenossen.

Übrigens kann, vom Standpunkte der Chartaltheorie aus,nicht etwa gesagt werden, daß Homochartismus oder sogar Syn-chartismus an sich bedenklich sei; auch diese Einrichtungen sindmöglich; aber sie gewähren nicht ohne weiteres feste, intervalu-tarische Kurse und sie schaffen unter Umständen reichlichen Stoffzur Reibung, so daß sie eine gewisse politische Gefahr in sichbergen. Man begreift deshalb, daß das Deutsche Reich im Jahre1871 wenig Lust zeigte, dem westlichen Synchartismus beizutreten,zumal der führende Staat im Westen stets durchblicken ließ, daß«r in der Nachahmung seiner Einrichtungen eine gewisse An-erkennung seiner idealen Vorherrschaft sehe. Von metallistischerSeite pflegte man dies fo zu begründen: die NachbarvölkerFrankreichs haben das Längenmaß, das Körpermaß und dasmetrische Gewicht der Franzosen angenommen; weshalb sträubensie sich, auch das französische Münzsystem nachzuahmen, welchesdoch den höchst rationellen Anschluß an jene Maße besitzt, daß5 Gramm Silber von der Feinheit "/io ein Frank sind, und daß15^/s Gewichtseinheiten Silbers gleich einer Gewichtseinheit Goldessind? Aber es ist ja nicht wahr, muß hierauf erwidert werden,daß der Frank durch eine Gewichtsmenge Metalls definiert sei.Es ist ferner nicht wahr, daß das Wertverhältnis von Goldund Silber gleich 15'/2 zu 1 sei. Der Frank ist eine Vorstellungdes Rechtslebens und die Zahlungsmittel sind administrativ ge-ordnete Hülfsmittel des wirtschaftlichen Verkehrs, während derMeter und das Liter sowie das Kilogramm Hülfsmittel fürphysikalische Messungen sind. Daher kann das französische Münz-wesen, so gut es an sich sein mag, niemals aus Gründen derPhysik empfohlen werden. In lytropolitischer Hinsicht aber hates keinen Vorzug vor dem englischen oder deutschen Münz-wesen.

In Frankreich ist seit 1803 der Gedanke aufs strengstedurchgeführt, daß das valutarische Geld Barverfassung habensolle. Die Ausnahme, welche von 1870 bis 1877 zugelassen

ÄNN?I>, Theorie des Geldes. 2. Aufl. 21