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Staatliche Theorie des Geldes / von Georg Friedrich Knapp
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viertes liapitel. Übersicht nach Staaten.

haben was gleichgültig ist, da die Geltung nicht auf demGehalte beruht.

Da früher der Taler valutarisches Geld war, und da erjetzt noch beibehalten ist, so darf man ihn exvalutarisch nennen.

Der Taler ist nicht bares Geld, denn das Silber ist keinhylisches Metall mehr; er ist notales Geld (trotzdem das Silberzu den Edelmetallen gerechnet wird) gerade so wie die Reichs-silbermünzen.

Er ist auch nicht valutarisches Geld, da die öffentlichenKassen, insbesondere die Neichsbcmk, ihn bei ihren apozentrischenZahlungen nicht aufdrängen, obgleich sie es nach Gesetzesrechttun dürften; also gehört er zum akzessorischem Gelde. Nur inErinnerung an die früher valutarische Stellung nennen wir denTaler exvalutarisch.

Der Taler ist aber, nach wie vor, Kurantgeld, denn gesetz-lich ist er bei allen Zahlungen, die darin geleistet werden können,unbedingt anzunehmen, gerade so wie unser Goldgeld. Ausdiesem Umstände beruht es, daß unser Geldwesen oft als hinkendeWährung bezeichnet wird; das kann aber nur von denen geschehen,die eine Geldverfassung nach den Kurantgeldarten beurteilen,nicht nach der Mischen Stellung der Metalle.

Gesetzlich ist der Taler definitives Geld, da er nicht einlös-bar ist; aber administrativ ist er einlösbar; wir müssen ihn, dawir nach Regiminalrecht urteilen, zu den einlösbaren, also pro-visorischen, Geldarten rechnen.

Allem Anscheine nach wird der Taler nach und nach tat-sächlich verschwinden; da man nämlich aus 90 Mark in Talerngerade 100 Mark in Reichssilbermünzen herstellen kann, so hatdas Reich finanziell betrachtet einen großen Vorteil durch Ver-wandlung der Talerstücke in Reichssilbermünze, deren Kontingentdeshalb erhöht worden ist. Wäre diese Umwandlung bereitsvollzogen, so würde unser Geldwesen etwas einfacher sein; aberdas Notalgeld wäre dadurch nicht eingeschränkt und die Unter-wertigkeit (das negative Agio) wäre sogar größer als vorher.Nur die Übersichtlichkeit unseres Geldwesens würde dadurch ge-