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Staatliche Theorie des Geldes / von Georg Friedrich Knapp
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viertes Kapitel. Übersicht nach Staaten.

Immerhin gelang es, den genannten Münzfuß ohne Widerstanddurchzusetzen.

Die schwache Seite der autometallistischen Begründung desMünzfußes für das Kronengeld ist ganz unverkennbar: wederbezahlte man bis 1871 mit Silber an sich, noch bezahlte mannachher mit Gold an sich.

Chartalistisch hätte man den Schritt so begründen müssen:Bisher war unser Geld, aus Silberstücken bestehend, argv.ro-dromisch verwaltet; jetzt hingegen wollen wir zu einem chrvso-dromischen Geldwesen übergehen und zwar durch Vermittlung desKronengeldes, dem wir die Chrnsodromie verschaffen. Damit nunder Übergang von der Argyrodromie zur Chrysodromie ohne Ruck,also im Anschluß an das gerade damals (1871) bestehende Wertver-hältnis sich vollziehe, muß für das neu zu schaffende Kronengeldder Münzfuß gewählt werden, welcher in der Tat gewählt wordenist: 1395 Mark in Kronengeld aus dem Pfunde feinen Goldes.

Hierbei ist der Münzfuß nicht dadurch begründet, daß15^/2 Pfund Silber an sich so viel wert sind und bleiben, wieein Pfund Gold; sondern dadurch, daß die Wahl eines anderenMünzfußes einen Ruck im Wechselkurse zwischen England unddem Deutschen Reich hervorgebracht hätte; dieser wirklich ge-wählte Münzfuß aber verbürgte die Fortdauer des damals be-stehenden Wechselkurses, genauer intervalutarischen Kurses.

Den Fortgang der Reform dachte man sich nun so, daß nachund nach das alte Silbergeld eingezogen und durch das neueKronengeld ersetzt werden solle: so wäre man zu einer einheit-lichen, zunächst vlatischen, Goldwährung gekommen.

Gewisse Arten des alten Geldes wurden von den öffentlichenKassen zwar weiter in Zahlung angenommen, aber nicht wiederausgegeben: das ist stille Einziehung. Dann erklärte man, esseien gewisse alte Geldarten einlösbar in neuem Gelde bis zudem und dem Zeitpunkt: das ist Einrufung; nach Ablauf derFrist sollten sie den allgemeinen Zwangskurs verlieren, aber denepizentrischen noch behalten. Endlich wurde gesagt, von einemgewissen Zeitpunkte an werde den alten Stücken die Eigenschaft,