Geld zu sein, völlig entzogen; das ist Verrufung. Durch dieVerrufung verwandeln sich die alten Silbermünzen in Barren,die aber sozusagen zufällig noch ein Gepräge tragen; das Ge-präge hat dann keine Bedeutung mehr.Der Zeitpunkt der Verrufung trat ein:1874 für die Krontaler (silberne Stücke, zu 2^/io Gulden pro-klamiert, aus den österreichischen Niederlanden stammend,damals in Süddeutschland sehr häufig);1874 für die halben und ganzen Guldenstücke;1876 für die Zwei-Talerstücke und die Drittel-Talerstücke;1878 für die Sechstel-Talerstücke;
1900 für die österreichischen Vereinstaler (geprägt nach demVertrage von 1857); sie scheiden mit dem Ende desgenannten Jahres aus, sind also kein Reichsgeld mehr.(In Osterreich waren sie schon seit dem 1. Juni 1893außer Geltung gesetzt.)Hierdurch, um nur die wichtigsten Geldarten zu nennen, undohne Rücksicht auf die Scheidemünzen, die wir hier übergehen,war die Sachlage bedeutend vereinfacht.
Aber von den alten Geldarten ist eine und zwar die wichtigste,nicht eingezogen, nicht eingerufen und nicht verrufen:
die Talerstücke, genauer die Stücke zu einem Taler, sind imVerkehr geblieben, soweit sie aus Ländern des Zollvereins stammen.Ihre rechtliche Stellung blieb unverändert; sie blieben allgemeinesKurantgeld des Reichs, was sie bereits 1871 geworden waren; undzwar neben dem Kronengelde. Es geschah bekanntlich deshalb,weil man wegen des inzwischen eingetretenen Rückganges derSilberpreise den Verlust für die Finanzen des Reiches vermeidenwollte, der bei dem Verkauf des Talersilbers entstanden wäre.
Da nun diese Geldart neben dem Kronengelde weiter bestandund noch besteht, so haben wir noch immer, wie man es nachdem Vorgange eines französischen Schriftstellers auszudrückenpflegt, hinkende Währung.
Ist dies nun eine Störung oder nicht?
Wer als Ziel der Reform betrachtet, daß es nur ein Kurant-