346 viertes Kapitel. Übersicht nach Staaten,
geber nicht eigentlich an Geldreform, sondern nur an Münz-reform dachte. Man glaubte mit der dürftigen Unterscheidungvon Kurantgeld und Scheidegeld, von silbernem und goldenemKurantgeld auszureichen, ja man meinte, Reichsgeld werde nurerkannt am Stempel des Reiches. Überall herrscht die Auf-fassung des Münzmeisters vor, überall wirkt die Anschauung desAutometallismus mit. Die Chartalität des Geldes, dunkel vonPraktikern empfunden, hatte noch nicht einmal einen Namen;platische und dromische Goldwährung unterschied man nicht.Kurz, die Theorie stand in jeder Beziehung tief hinter derzweckmäßigen Handlungsweise der Praktiker zurück.
Nun ist es an der Zeit, die Frage auszuwerfen, weshalbwir zur Goldwährung übergegangen sind.
Halten wir vor allem fest, daß der Übergang zu einer ein-heitlichen Geldverfassung, und zwar zu einer reichsrechtlichen(statt der partikularen) eine ganz andere, viel allgemeinere Fragewar, als die des Überganges zur Goldwährung.
Schon seit dem Heidelberger Handelstag (1861) hatte manin den Kreisen der Sachkundigen ins Auge gefaßt, sowohl dieTaler als die süddeutschen Gulden abzuschaffen und an derenStelle den Dritteltaler (die Mark) als Werteinheit einzuführen.Man dachte aber damals nur daran, diese Änderung so vor-zunehmen, daß die Silberwährung bliebe; auch war es nochnicht denkbar, die partikulare Gesetzgebung aus dem Gebiete desGeldwesens zu verscheuchen, da es ja noch keine Reichsverfassunggab. Es sollte also der bis dahin stets betretene Weg der Münz-verträge beibehalten werden.
Nach Errichtung des Reiches trat dann der Gedanke sieg-reich hervor, daß es künftig Reichsgeld statt des Landesgeldesgeben solle. Zunächst wurde nur an das gemünzte Geld gedacht;später trat, mit glücklichster Erweiterung des Reformplanes, nochhinzu, daß auch die Kassenscheine und noch später, daß auch dasBanknotenwesen der Reichsgesetzgebung zu unterwerfen sei.
Aber all dies wäre im Rahmen der Silberwährung ebenfalls