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Staatliche Theorie des Geldes / von Georg Friedrich Knapp
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§ 19, Gsterreich I8S7 bis 1892.

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nicht etwa, das wir besser beim Silber geblieben oder zumBimetallismus übergetreten wären, sondern es folgt nur, daßdie Gründe, die beim großen Publikum jenen Übergang ammeisten gefördert haben, sehr geringe oder gar keine Verlässig-keit besitzen. Der wahre Grund ist durchaus der Anschluß andas Muster Englands gewesen, und indem wir auf diese Seiteübertraten, wurde für die Nachbarstaaten der Anschluß eben-falls rätlich und zuletzt unvermeidlich. Alles dies, um es noch-mals zu sagen, nicht deshalb, weil Gold Gold sondern des-halb, weil England England ist.

Im Deutschen Reiche wollte man stets dem valutarischenGelde die Barverfassung, und zwar in Gold, verschaffen; wieaber dies gemacht wird, darüber herrschte Unsicherheit, und sogeschah es, daß wir von 1871 an bis etwa 1875 oder 1876ahnungslos eine Notalverfassung des valutarischen Geldes er-hielten; freilich waren die Platten dieses Geldes von Silber;niemand merkte den Umstand, daß unser Talergeld notal ge-worden war; und doch hatte die Argvrodromie aufgehört unddie Chrysodromie noch nicht angefangen: aber dies alles entzogsich der sinnlichen Beobachtung. Erst von 1876 an war dielangerstrebte Goldwährung im Gange.

Nun aber sind alle unsere so zahlreichen akzessorischen Geld-arten bekanntlich notal: alle Scheine sind es und alle unsereMünzen, außer den Goldmünzen, sind es, vor allem sind es auchdie Talerstücke. Im inneren Verkehr hat also das akzessorischeNotalgeld die ungeheuerste Ausbreitung, so daß auch bei uns demvalutarischen baren Gelde mehr und mehr die exodromische Ver-wendung zufällt, gerade so wie in England und Frankreich .

s 19.

Osterreich 1857 bis 1892.Das österreichische Geldwesen wurde im Jahre 1857 neugeordnet und erhielt diejenige Verfassung, welche amtlich denNamen derösterreichischen Währung" trägt. Der AusdruckWährung ist dabei im weiteren Sinne genommen, um das