Z 19. Österreich 1857 bis 1892.
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Nun erschien das Jahr 1866 mit dem preußisch-österreichischenKrieg, dessen Schilderung nicht hierher gehört. Trotz bester Vor-sätze konnte der Staat nicht anders, als abermals von der BankHilfe erzwingen. Er tat es, indem er Staatsnoten schuf oder,wie sogar die Denkschrift des Finanzministeriums „Über den Gangder Währungsfrage seit dem Jahre 1867" (Wien 1892, Seite 34)sich ausdrückt: der Staat setzte die Notenpresse in Bewegung.Viel Hochachtung verrät dieser Ausdruck nicht. Es ist bekannt,daß große politische Unfälle eine Verstimmung zurücklassen, diesich gern auf einzelne Personen, ja sogar auf Sachen richtet.Die Staatsnoten sind das Geschöpf der höchsten Not gewesen,daher sind sie verhaßt, und man erwähnt nicht gern, daß sie einMittel zur Wiederherstellung waren.
Sehr merkwürdig war nun gerade der Anfang dieser Ent-wicklung. Die Banknoten waren damals so gestückelt: 1 fl.,10 fl., 100 fl., 1000 Gulden. Nun erschien das Gesetz vom5. Mai 1866 und verlangte, daß die österreichische National-bank dem Staate ein Anlehen bewillige, zahlbar in Banknotenzu 10 fl., zu 100 fl., oder zu 1000 fl. Der Betrag dieses An-lehens sollte so groß sein, wie der Betrag der umlaufenden Notenzu 1 fl. und zu 5 fl.; und um der Nationalbank eine Gegen-leistung zu bieten, erklärte der Staat: daß die kleinen Noten(zu 1 fl. und zu 5 fl.) von nun an nicht mehr Banknoten, sondernStaatsnoten sein sollten. (Denkschrift, Seite 3t.)
Da wir der Aufschrift auf solchen Zetteln keine Wichtigkeitbeilegen, so hat das Verständnis keine Schwierigkeit: die kleinen„Banknoten" waren nun aus ihrer Verbindung mit der Bankgelöst; der Staat erklärte ausdrücklich, daß er sie nicht mehr alsSchuldscheine der Bank betrachte, weder jetzt noch in Zukunft,Dafür aber werden diese Scheine nun als Schuldscheine desStaates anerkannt; nicht als ob der Staat zur Einlösung bereitwäre: das wird ganz ausdrücklich abgelehnt. Die neue Staats-note ist ebenso wenig einlösbar, als es die Banknote war. Esbesteht nur die politische Möglichkeit, daß dermaleinst die Ein-lösung wieder auflebe — dann aber nicht durch die Bank, sondern