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viertes Kapitel. Übersicht nach Staaten.
durch den Staat. Vorerst ist der Staat nur bereit, Zahlungenin seinen Noten anzunehmen, also das, was man ihm schuldet,kompensieren zu lassen — bei gegebener Gelegenheit — durchdas, was er dem Kunden schuldet. Dies ist die Stellung derStaatsnote in dem Finanzrecht der Staaten. Dazu kommt nunnoch die Stellung im Chartalrecht: da wird die Staatsnotegerade so behandelt, wie die daneben fortbestehenden Banknoten,das heißt: der Staat verwendet sie apozentrisch und er gibtihnen auch allgemeinen Zwangskurs.
Etwas später hat dann der Staat jenen von ihm über-nommenen Noten (die noch den Namen der Bank trugen) eineneue Form gegeben; er hat „förmliche" Staatsnoten an ihreStelle gesetzt und als er sich weiter zur Schaffung von Staats-noten genötigt sah, da schuf er stets solche, die auch in der Auf-schrift sich als Noten des Staates zu erkennen gaben. Das gingso fort bis zum Dezember 1867, als beschlossen wurde, daß dieinzwischen erreichte Summe von 312 Millionen Gulden anStaatsnoten nicht mehr zu überschreiten sei. Daneben bliebendie Banknoten in ihrer Verfassung unverändert.
Äußerlich waren diese beiden Arten von Noten auch darandeutlich unterscheidbar, daß die Staatsnoten anders gestückelt sind(1 fl., 5 fl., 25 fl., 50 fl.) als die Banknoten (10 fl., 100 fl., 1000 fl.).
Vom Mai 1866 an hat man also in Österreich zwei Gat-tungen uneinlösbarer Noten: die der Bank, nämlich die von derBank ausgegebenen; und die vom Staat ausgegebenen. BeideGattungen sind zugleich, durch die besonderen Bestimmungen derGesetze, staatliches Geld. Man beachte wohl, daß dies bei denBanknoten nicht aus dem Begriffe folgt, sondern eine nebenbeiverliehene Eigenschaft ist. Bei den Staatsnoten folgt die epi-zentrische Annahme aus dem Begriff. Jedenfalls hat aber dieGesetzgebung dafür gesorgt, daß beide Arten von Noten wirklichösterreichisches Staatsgeld sind (und auch dem Silberguldenbleibt diese Eigenschaft, da er nicht dechartalisiert wurde.)
Welche dieser Geldarten ist aber valutarisch, welche hingegenakzessorisch?