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Staatliche Theorie des Geldes / von Georg Friedrich Knapp
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Z 20. Ssterreich 1892 bis 1900.

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3230 Kronen in jenen Goldstücken hervorgehen. Aber dies istnicht die Definition der Krone, wie wir wissen.

Daraus ergibt sich das Münzpari gegen Deutschland :

1 Gulden im neuen Goldgelbe 1,70 Mark (also nicht etwa

2 Mark, was dem Münzvari von Z857 entsprochen hätte); oder1 Krone ^ 0,85 Mark.

Ferner schwebte die Vorstellung im Geiste des Gesetzgebers,daß diesem neuen baren Gelde die valutarische Stellung zuverschaffen sei: gesagt wurde es nicht, denn es fehlte dieser Be-griff; getan wurde es vorläufig auch nicht, aus Gründen, diewir später zu betrachten haben; aber es schwebte vor, denn andereWege der exodromischen Befestigung hatte man damals nicht inAussicht.

Gesetzt nun, das neue bare Geld sei schon valutarisch ge-worden, so war zu erwarten, daß kleinere und kurz dauerndeSchwankungen des intervalutarischen Kurses gegen die Goldländersich in der oft geschilderten automatischen Weise ausgleichenwürden, durch Hin- oder Hersendung des valutarischen barenGeldes. Diesen Automaten hielt man für ausreichend: dieFrage, ob er dies auch sei für große und lang dauernde Ab-weichungen von der beschlossenen Parität, wurde noch nicht auf-geworfen.

Um dies alles ins Werk zu setzen, bedurfte man eines großenVorrates von Gold, denn dies nun hylisch gewordene Metallwar für die technische Herstellung des neuen baren Geldes nötig;es mußte, wie man sagt, zur Ausprägung gelangen; es mußteaber nicht nur ausgeprägt werden wodurch ja zunächst nurHandelsmünzen entstehen, sondern es war auch proklamatorischzu begültigen, was als selbstverständlich betrachtet und nur des-halb nicht erwähnt zu werden pflegt.

Dieser Goldvorrat hätte wohl gekauft werden können; eswäre nur darauf angekommen, Preise zu bieten, die dem Besitzervon Gold seien es Münzen oder Barren vorteilhaft er-schienen wären: dann trennt er sich gern von dem kostbaren Stoff.Was bedeutet aber kaufen? Der österreichische Staat hätte den